Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 40

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wir haben eine gemeinsame Verhandlung von mehreren Ausschußberichten. Die Vertreter der Liberalen und der Grünen haben mir versichert – und ich glaube das –, daß sie im Ausschuß gegen den 1. Punkt der Tagesordnung Kontrastimmen abgegeben und sich unter Bezugnahme darauf auch im Plenum als Kontraredner zu Wort gemeldet haben. Kollege Haider hat gewünscht, daß wir in der Präsidialsitzung diese ganze Praxis noch einmal besprechen. Das wird auch geschehen. Ansonsten bin ich verpflichtet, Prowortmeldungen als Prowortmeldungen und Kontrawortmeldungen als Kontrawortmeldungen, die sich im vorliegenden Fall auf einen der drei Verhandlungsgegenstände beziehen, entgegenzunehmen.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Peter Rosenstingl gemeldet. Die Redezeit beträgt 2 Minuten. Ich bitte, die Bestimmungen der Geschäftsordnung zu beachten.

10.42

Abgeordneter Peter Rosenstingl (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abgeordneter Parnigoni hat behauptet, daß die Freiheitlichen bei Erreichen einer 0,5-Promille-Grenze Strafen zwischen 10 000 S und 100 000 S und Führerscheinentzug für eine Dauer von zwei Wochen bis sechs Monaten fordern. Das ist unrichtig.

Die Freiheitlichen wollen einen Strafrahmen für alle Alkoholdelikte, das heißt, also auch dann, wenn das Blut des Autofahrers einen hohen Promillewert aufweist. Die Verwaltungspraxis zeigt, daß die Verwaltungsbehörden dann je nach Schwere des Deliktes diesen Strafrahmen einsetzen. Das bedeutet, daß natürlich bei 0,5 Promille die geringsten Strafen eines Strafrahmens ausgesprochen werden und bei höheren Promille-Grenzen beziehungsweise bei Wiederholungstätern hohe Strafen.

Es zeigt sich wieder einmal, daß die Behauptungen des Herrn Abgeordneten Parnigoni unrichtig sind. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

10.43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Sigl gemeldet. Ich bitte, die Bestimmungen der Geschäftsordnung zu beachten.

10.43

Abgeordneter Robert Sigl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Abgeordneter Rosenstingl hat behauptet, daß im Verkehrsausschuß nicht besprochen wurde, warum die 0,5-Promille-Frage im Führerscheingesetz geregelt wurde. Ich berichtige tatsächlich, daß im Ausschuß sehr wohl darüber gesprochen wurde. Es muß im Führerscheingesetz geregelt sein, weil nämlich bereits beim zweiten Mal der Führerscheinentzug droht. (Beifall bei der SPÖ.)

10.44

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte.

10.44

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn noch einmal festhalten, daß heute drei Tagesordnungspunkte unter einem verhandelt werden, daß davon die Punkte 2 und 3 neu sind und daß der Punkt 1 jener Punkt ist, gegen den ich auch im Ausschuß gestimmt habe. Ich halte deswegen auch heute an dieser Meinung fest, weil es in Punkt 1 ausschließlich um das Führerscheingesetz gegangen ist, ohne irgendwelche Begleitmaßnahmen oder eine Absenkung der Promille-Grenze enthalten zu haben. Das ist unzureichend, was ja Herr Abgeordneter Rosenstingl heute bereits mannigfach dargelegt hat.

Aber, Herr Abgeordneter Rosenstingl, insgesamt kann man von dem, was Sie gesagt haben, eigentlich nichts berichtigen, sondern man kann darüber nur den Kopf schütteln. Denn wahr ist vielmehr, daß Sie zu den vehementesten Vertretern der 0,8-Promille-Grenze gehört und Ihr Abstimmungsverhalten auch hier im Hause immer darauf ausgerichtet haben. Sie haben noch im Juli einen Antrag der Liberalen, der selbstverständlich auch schärfere Kontrollen verlangt hat, hier im Hause abgelehnt.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite