Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 49

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6. Nach dem § 37 wird folgender § 37a eingefügt:

"§ 37a. Wer entgegen der Bestimmung des § 14 Abs. 8 ein Kraftfahrzeug in Betrieb nimmt oder lenkt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist, sofern nicht auch ein Verstoß gegen § 99 Abs. 1 StVO 1960 vorliegt, mit einer Geldstrafe von 3 000 S bis 50 000 S, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen. Bei der Strafbemessung sind auch der Grad der Alkoholisierung und die Häufigkeit der Verstöße zu berücksichtigen."

7. In § 43 wird folgender Abs. 7 angefügt:

"(7) § 4 Abs. 8, § 26 Abs. 1 bis 3 und § 26 Abs. 5 bis 8 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. ..., treten mit 1. November 1997 in Kraft."

8. Artikel II entfällt.

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Gabriela Moser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte.

11.16

Abgeordnete Mag. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Schülerinnen und Schüler! Liebe ZuseherInnen und ZuhörerInnen auf der Galerie! Mein Vorredner hat es mir sehr leicht gemacht: Er hat eine sachliche und problemorientierte Diskussion gefordert; er hat den Aspekt der Verkehrssicherheit vorangestellt und gesagt, Alkohol als Unfallursache rangiere erst an siebenter Stelle. – Wenn dem so ist, stellt es trotzdem – ich betone: trotzdem – eine unabdingbare Notwendigkeit dar, auch da den Hebel anzusetzen.

Diese 0,5-Promille-Grenze hat eindeutig Signalcharakter. Sie ist Signal für das Bewußtsein in der Bevölkerung: Alkohol hat nichts mit Auto fahren zu tun. In alkoholisiertem Zustand setzt man sich nicht hinter das Lenkrad und verzichtet daher auf das Auto. (Abg. Dr. Khol: Richtig!) Um diesen Signalcharakter geht es, nicht nur um eine Sicherheitsmaßnahme in einer Skala von eins bis sieben. Es geht um eine Werthaltung, um das Eintreten für Fahrsicherheit, die sonst nicht so gewährleistet ist. (Beifall bei den Grünen.)

Da bin ich auch schon beim Problem: Immer wieder wird das Thema Verkehrssicherheit seitens der ÖVP in die Diskussion geworfen. Lesen Sie die Straßenverkehrsordnung! Schauen Sie in § 94 nach! Dort können Sie nämlich nachlesen, daß die Vollziehung von Maßnahmen Angelegenheit der Länder ist, daß in den Ländern Beamte für Verkehrssicherheit zuständig, Politiker verantwortlich sind und daß in den Ländern Bezirkshauptleute Obsorge für die Verkehrssicherheit zu tragen haben.

Vertreter Ihrer Partei sitzen vorrangig in der Landesregierung. Sie stellen eine Mehrzahl der Landeshauptleute – auch eine Frau ist darunter –, und Sie stellen absolut die Mehrheit bei den Bezirkshauptleuten. Daher liegt es von vornherein immer in der Hand der ÖVP, für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Das, was Sie heute geboten haben, Herr Kollege Kukacka, war ein Eingeständnis, eine Auflistung von Verfehlungen Ihrer Landeshauptleute, Ihrer Landespolitiker, Ihrer Bezirkshauptleute! (Beifall bei den Grünen.) Diese müssen nämlich die Planquadrate einteilen und dafür sorgen, daß die Kontrollgeräte effizient eingesetzt werden. Die notwendigen Beamten und Geräte sind vorhanden.

Es gibt eine Untersuchung für Niederösterreich, die zeigt, daß das Verhältnis des Einsatzes von Kontrollgeräten von Bezirk zu Bezirk sehr unterschiedlich ist und im Verhältnis 1 zu 10 steht. In Niederösterreich wird in einem Bezirk mangelhaft kontrolliert, in einem anderen Bezirk aber zehnmal so oft. Dort liegt der Hase im Pfeffer, dort liegt sozusagen das Übel begraben. Da haben Sie den Hebel anzusetzen! Sonntagsreden und teilweise sehr pharisäerhafte Argumentation reichen nicht aus.


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