Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 69

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Leider wurde durch die Gesundheitsverordnung des Verkehrsministers, welche die genaue Modalität der verkehrspsychologischen Untersuchung regelt, die Erlangung des Mopedausweises wesentlich erschwert. Die Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung macht nämlich keinen Unterschied zwischen Bewerbern um den Mopedausweis ab 15 Jahren und jenen Bewerbern, die bereits mehrmals den theoretischen oder praktischen Teil der Fahrprüfung nicht bestanden haben und bei denen aufgrund einer ergänzenden amtsärztlichen Untersuchung Zweifel an deren kraftfahrspezifischer Leistungsfähigkeit, insbesondere an der Intelligenz und am Erinnerungsvermögen, besteht.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist nicht gerechtfertigt, daß ein Jugendlicher, dessen geistige Reife festgestellt werden soll, den gleichen Test absolvieren muß wie ein Erwachsener, dessen Intelligenz angezweifelt wird, da er bereits mehrmals die Führerscheinprüfung nicht bestanden hat. Neben dem komplizierten Verfahren ist auch der Preis von 5 000 S für diese Untersuchung für Jugendliche kaum erschwinglich.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es müßte doch genügen, die 15jährigen, so wie es bei den Bewerbern um eine vorgezogene Lenkerprüfung der Klasse B geschieht, einem nur 1 800 S teuren verkehrspsychologischen Screening zu unterziehen. Daher begrüße ich die Entschließung des Verkehrsausschusses, worin der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr beauftragt wird, die Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung dahin gehend zu ändern.

Herr Bundesminister, ich bitte Sie, diesem Ersuchen des Verkehrsausschusses nachzukommen. Die Jugendlichen werden Ihnen dankbar sein. (Beifall bei der ÖVP.)

12.33

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort ist nunmehr Herr Abgeordneter Ing. Meischberger gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

12.33

Abgeordneter Ing. Walter Meischberger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Abgeordneter der Volkspartei hat die ganze Debatte, wie sie bis heute läuft, auf den Punkt gebracht. Er wird hier nicht das Wort ergreifen, aber im heutigen "Kurier" hat er es ganz klar und deutlich aufgezeigt: Diese Diskussion um 0,5 oder 0,8 Promille ist "verlogen".

Das kann ich nur unterstreichen, nachdem ich gehört habe, was hier so an Argumenten gebracht wird (Abg. Schwemlein: Das ist aber kein gutes Zeugnis, das du deinem Chef ausstellst!) , in welcher Art und Weise hier Menschen für dumm verkauft werden und wie man sich, indem man über Opfer von tragischen Unfällen und von den Hinterbliebenen spricht, das Kraut herausnimmt, den Menschen weismachen zu wollen, daß man mit dieser durchsichtigen politischen Aktion auch nur einen einzigen Unfall in dem Land verhindern kann! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Barmüller: Du mußt gerade moralisieren!)

Diese Unehrlichkeit ist in der Debatte mehrfach vorhanden. Es gibt eine sachliche Unehrlichkeit, es gibt eine ganz gewaltige mediale Unehrlichkeit, und es gibt vor allem eine politische Unehrlichkeit, auf die ich noch zu sprechen kommen werde. (Abg. Gaál: Das sagt gerade der Meischberger!)

Ich will eines klar und deutlich herausstreichen, von dem ich glaube, daß es einige Vorredner verabsäumt haben. Ich bin mir sicher – und ich hoffe, das ist auch Ihre Meinung –, daß jeder einzelne Abgeordnete dieses Hauses auf jeden Fall jedes Unfallopfer, jeden Verletzten und ganz sicher jeden Toten im Straßenverkehr verhindern will. Das ist, glaube ich, die Grundlage, auf der wir heute hier debattieren und diskutieren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich bin auch der Meinung, daß die Argumente, die heute hier auf dem Tisch liegen, genau dieselben Argumente sind wie jene, die im vergangenen Sommer auf dem Tisch gelegen sind. (Abg. Dr. Schmidt: So ist es!) Damals hat das Hohe Haus eine Mehrheit gefunden, um gegen eine derartig verwässerte Gesetzgebung einzutreten. Ich glaube, daß es nach wie vor kein zusätzliches Argument gibt, da anders zu denken. (Abg. Mag. Barmüller: Das ist ja nicht wahr!)


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