Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 157

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Einige Vorrednerinnen haben ja schon das steirische Modell angesprochen, und ich möchte noch ein paar Ergänzungen dazu machen. Die Nachforschungen in der Steiermark haben gezeigt, daß die Untersuchungen bis zum sechsten Lebensmonat des Kindes für sehr wichtig gehalten und auch durchgeführt werden, aber danach gibt es einen Rückgang. Die Studie hat auch gezeigt, daß sich belastende Faktoren wie lange Wegzeiten oder mangelnde Kinderbetreuung negativ auswirken und daß die Teilnahme an den Untersuchungen auch in direktem Zusammenhang mit dem sonstigen Vorsorgeverhalten steht.

Wichtig bei dieser Information wird sein, genau darauf zu schauen, welche Maßnahmen zu setzen sind, also nicht nur einfach eine schriftliche Information herzugeben, denn, wie wir gehört haben, gibt es diese schon. In der Steiermark jedenfalls ist vorgesehen, daß eine Expertengruppe überlegt, wie die Ergebnisse der Studie in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden können. Ich glaube, daß das, was in der Steiermark begonnen wurde, durchaus Vorbild für Maßnahmen in anderen Bundesländern oder überhaupt bundesweit sein könnte. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.51

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlußwort wird von seiten der Berichterstattung nicht gewünscht.

Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen, die über jeden Ausschußantrag getrennt durchgeführt werden. (Ein Abgeordneter gähnt laut. – Heiterkeit.)  – Ich hoffe, Sie stehen den Abstimmungsvorgang noch durch, Herr Abgeordneter. (Neuerliche Heiterkeit.)

Wir stimmen zuerst ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1033 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Haller und Genossen sowie die Abgeordnete Motter je ein Verlangen auf getrennte Abstimmung gestellt. Ich werde zunächst über die von den Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Ziffern 1 bis 3 sowie die Ziffer 11 § 50j Absätze 1 und 2 in der Fassung des Ausschußberichtes, und ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (Einige Abgeordnete des Liberalen Forums erheben sich nachträglich von den Sitzen.)  – Sind sich jetzt alle schon darüber im klaren, wie sie abstimmen werden? (Abg. Dr. Gredler winkt.) Bitte, zuwinken ist überflüssig. Ich nehme das auch so wahr. (Heiterkeit.) Aber es bleibt dabei: Der Entwurf ist mehrheitlich angenommen.

Wie kommen zur getrennten Abstimmung hinsichtlich der Ziffern 4 bis 10 in der Fassung des Ausschußberichtes, und ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Mehrheitliche Annahme.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes. Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Dieser Teil des Gesetzentwurfes ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die in dritter Lesung für diesen Entwurf sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Dieser Entwurf ist in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 1036 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Die Kenntnisnahme erfolgt mehrheitlich. Mehrheitlich angenommen.


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