Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 136

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Präsident Dr. Heinrich Neisser (das Glockenzeichen gebend): Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Lafer hat es sich verdient, daß alle zuhören! – Bitte.

Abgeordneter Franz Lafer (fortsetzend): Die Frage, die wir Freiheitlichen uns dabei stellen, ist, ob der Wahrheitsgehalt in diesem Sicherheitsbericht auch gegeben ist. Herr Bundesminister! Ich möchte Ihnen zwei Argumente nennen, die aus meiner Sicht – da ich damit persönlich zu tun hatte – sehr bedenkenswert sind und mich zu der Überzeugung bringen, daß in diesen Fällen nicht ganz dem entsprochen wird, was im Sicherheitsbericht festgehalten ist.

Sie haben vorhin den kriminalpolizeilichen Beratungsdienst angeführt und ihn als wesentlich besseres Element dargestellt als die Verläßlichkeit der einzelnen Personen, die Waffen besitzen. Dieser Beratungsdienst mag ja in einzelnen Dienststellen hervorragend ausgerüstet sein, aber aus meiner Erfahrung kann ich Ihnen folgendes sagen: Ich habe zweimal Ausstellungen und den Tag der offenen Tür organisiert und mußte dabei feststellen, daß man mit dem Material, mit dem unser kriminalpolizeilicher Beratungsdienst ausgerüstet ist, nichts mehr anfangen konnte. Es war völlig überaltert und entsprach nicht mehr den modernen Anforderungen.

Ein zweiter Punkt, Herr Bundesminister: Sie haben auch anläßlich der Beratungen im Bundesrat zum Sicherheitsbericht Stellung genommen, und dort wurde Ihnen der Vorwurf gemacht, daß Daten geschönt worden seien. Darauf haben Sie geantwortet: Ich möchte diesen Vorwurf zurückweisen, vor allem deswegen, weil es nicht stimmt, daß einzelne Delikte zu Serien zusammengefaßt werden. – Das steht im Protokoll.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auf zwei Vorschriften hinweisen – ich weiß, daß wir schon oft genug darüber diskutiert haben –, die aus dem Erlaß des Bundesministeriums für Inneres vom 21. Dezember 1994 stammen. Demnach erfolgt bei Suchtgiftdelikten sehr wohl eine Zusammenfassung in der Weise, daß in der kriminalpolizeilichen Statistik mehrere Übertretungen als eine Übertretung ausgewiesen werden.

Weiters konnte ich feststellen, daß in den Dienstvorschriften beziehungsweise in den ökonomischen Vorschriften der Gendarmerie zum Tätigkeitsnachweis unter Punkt 3 unter anderem folgendes steht: Ergibt sich ein Verbrechenstatbestand lediglich aus der Summierung mehrerer Vergehenstatbestände, dann bleibt das auch unberücksichtigt. – Oder: Bei fortgesetzten oder Seriendelikten ist nur ein bekanntgewordener Fall anzunehmen, sofern eine Sammelanzeige erfolgt. (Abg. Jung: Hört, hört!) Im Dienstbehelf ist sogar ein Beispiel über einen Briefträger angeführt, der 300 Delikte begangen hat; trotzdem wird das nur als ein Delikt ausgewiesen. (Abg. Jung: Da muß man des Wahnsinns sein!)

Das sind Dinge, die diesen Sicherheitsbericht selbstverständlich in Frage stellen. Ich freue mich schon auf die Arbeitsgruppe, die Sie einberufen wollen, um den Tätigkeitsnachweis wie auch die Belastungsstudie zu hinterfragen und neu zu ordnen, damit hier wirklich einmal ein der Wahrheit entsprechender Sicherheitsbericht vorgelegt werden kann.

In diesem Fall behaupte ich aus meiner Sicht und auch aus der Sicht der Praxis, daß darin einige Statistiken und Zahlen geschönt worden sind. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.54

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich erteile nunmehr Herrn Abgeordneten Platter das Wort. Herr Abgeordneter, Ihre freiwillige Redezeitbeschränkung lautet auf 5 Minuten. – Bitte.

17.54

Abgeordneter Günther Platter (ÖVP): Sehr verehrter Herr Präsident! Geschätzte Herren Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte die heutige Debatte zum Sicherheitsbericht zum Anlaß nehmen, auch auf einige aktuelle Themen einzugehen.

Da ich nun ganz kurz zum Waffengesetz Stellung nehmen werde und heute mit einem Trachtensakko bekleidet bin, möchte ich folgende Erklärung abgeben: Ich bin kein Jäger, ich bin kein


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