Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 151

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können, ist so widersprüchlich in sich, daß ich das gar nicht nachvollziehen kann, denn wenn ich es mir leisten kann, bin ich ohnehin abgesichert im Alter.

Aber ich glaube nicht, daß all die Frauen, die auch im Rahmen des Frauen-Volksbegehrens vorstellig geworden sind, deswegen eine eigenständige Absicherung im Alter gefordert haben, weil sie ohnehin abgesichert sind und sich das ohnehin alles leisten können. Also ich weiß nicht: heile Welt, heile Welt!

Eine abschließende Bemerkung zum Entschließungsantrag, der heute vom Kollegen Gaugg im Zusammenhang mit den Politikerbezügen eingebracht wurde: Ich möchte von dieser Stelle aus richtigstellen, daß meine Klubobfrau Frau Dr. Schmidt zu keinem Zeitpunkt ihre Zustimmung zum Bezügebegrenzungsgesetz als Fehler bezeichnet hat. Das steht nämlich in der Begründung des Antrags. Da das Parlamentarische Materialien sind, wollte ich das auch hier deponieren. (Abg. Dr. Khol: Das hat sie nie gesagt! Kratky hat das gesagt!)  – Das mag schon sein. Ich bin mir aber nicht einmal da ganz sicher. Aber jedenfalls: Sie hat das sicherlich nie gesagt. Natürlich ist manches immer wieder verbesserungsfähig, aber das hat sie nicht gesagt.

Das Zitat aus dem Brief des Herrn Bundespräsidenten ist schon eigenartig. Da fällt mir die Karikatur ein, die Zehentmayr gezeichnet hat. Dieses Zitat ist wahrscheinlich das Hendlfutter für den Gockel. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum)

19.31

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Frau Abgeordnete Gatterer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

19.31

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Ich glaube, es ist bezeichnend, daß Kollege Gaugg, der im Moment nicht da ist, auf die vielen Berichte und Anträge nicht eingegangen ist, denn dann hätte er einbekennen müssen, daß die Regierung in letzter Zeit eigentlich sehr viel geleistet hat. Die Kollegin Reitsamer ist schon sehr ausführlich darauf eingegangen. (Beifall bei der ÖVP.)

In Wirklichkeit sind diese Anträge, die im Ausschuß nicht die Mehrheit fanden, in der Pensionsreform und in vielen anderen bereits beschlossenen Gesetzen verarbeitet. Deswegen ist in meinen Augen die Auflistung dieser Anträge im Grunde genommen ein Tätigkeitsbericht der Regierung. Wir haben heute schon sehr viel über die Sozialgesetze, über die Gesundheitspolitik gesprochen. Wir wissen, daß es notwendig ist, hier noch aktiver zu werden. Vor allem mit der in der Aktuellen Stunde vorgestellten Beschäftigungsoffensive wird es möglich sein, diese Maßnahme noch abzusichern. Aber die Anträge – vor allem die Anträge des Kollegen Öllinger – sind zum Großteil mit der Pensionsreform sehr gut erledigt worden.

Die Pensionsreform zeigt, allen Unkenrufen der Opposition zum Trotz, erste Resultate, und wir sind sehr glücklich, daß zum Beispiel die Anzahl der Anträge von Frühpensionisten zurückgegangen ist. Man merkt, daß es durch die Pensionsreform erste Erfolge gibt.

Allerdings möchte ich dem Kollegen Öllinger und auch dem Kollegen Kier recht geben, wenn sie sagen, daß es einen Bereich gibt, der noch nicht zufriedenstellend gelöst ist – auch die ÖVP ist dieser Meinung –, nämlich die pensionsrechtliche Absicherung der Frauen, die generell noch nicht in allen Bereichen gut ist, und vor allem die pensionsrechtliche Absicherung der geschiedenen Frauen. Die ÖVP ist dafür, daß es möglichst schnell ein Modell des Versorgungsausgleiches für geschiedene Frauen gibt. Frau Ministerin! Hier haben wir Handlungsbedarf. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte hier einen konkreten Fall einer Frau bringen, die zu mir persönlich gekommen ist. Sie ist 62 Jahre alt, zweimal geschieden, hat vier Kinder und hat überhaupt keine Pension. Ich glaube, das ist etwas, was in einem modernen Staat mit einer so ausgeprägten sozialen Absicherung einfach nicht zu vertreten ist. (Beifall bei der ÖVP.)


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