Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 119. Sitzung / 68

Da wir heute gehört und diskutiert haben, daß es mit Übergangslehrgängen, Berufsfachschulen und ähnlichem Auffangbecken geben soll, möchte ich hier feststellen, Frau Ministerin, daß auch die Polytechnischen Schulen durchaus in der Lage wären, diese Auffangmaßnahmen bestens zu gewährleisten.

Nur scheint es mir wichtig zu sein, daß vor allem eines beachtet wird: Auch wenn heute klargestellt wurde, daß die Übergangsklassen sogenannte Notaktionen darstellen, mit deren Hilfe unsere jungen Menschen langsam ins Berufsleben integriert werden sollen, muß doch vor allem der Praxisbezug festgeschrieben sein und hergestellt werden. Denn sonst müßte man Kollegen Öllinger darin recht geben, daß junge Menschen, deren Wunsch es eigentlich wäre, arbeiten zu gehen, sehr wenig von der Zeit für ihre künftige Ausbildung an einem Schultisch verbringen wollen. Es muß daher mit allen möglichen Institutionen - angefangen von den Lehrwerkstätten et cetera; dies alles wurde ja bereits besprochen - die notwendigen Kooperationen geben.

Insgesamt und abschließend scheint es - da wir diesem Bereich heute sehr viel Diskussionszeit gewidmet haben - aus meiner Sicht notwendig zu sein, festzuhalten, daß insbesondere der Sekundarbereich II die eine oder andere Reform braucht. Ich könnte mich damit anfreunden, ein modulares System einzuführen. Ein vernünftig gestaltetes modulares System würde auch das Problem der heute bereits mit einiger Skepsis bedachten Vorlehre lösen, denn es würde dann die Möglichkeit bestehen, daß ein Lehrling oder Schüler jederzeit aussteigt, wenn er glaubt, genügend qualifiziert zu sein, oder wenn er sich nicht mehr weiterqualifizieren möchte oder kann, aber dies sehr wohl zu einem späteren Zeitpunkt mit Erfolg durchführen wird können.

Insgesamt brauchen wir eine flexible Erstausbildung mit sehr viel Praxisbezug. Wir müssen den jungen Menschen helfen, Problemlösungskapazität und Methodenkompetenz zu verwirklichen. Unsere österreichischen Schulen sind durchaus in der Lage, dies zu tun! (Beifall bei der SPÖ.)

22.26

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Punkt nicht vor. Diese Debatte ist geschlossen.

Es wurden keine Anträge gestellt. Daher ist jetzt auch nicht abzustimmen.

2. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1077 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Behörden-Überleitungsgesetz, das AIDS-Gesetz 1993, das Bundesgesetz über natürliche Heilvorkommen und Kurorte, das Rezeptpflichtgesetz und das Arzneimittelgesetz geändert werden (1147 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Eine mündliche Berichterstattung wird nicht gewünscht. Wir gehen daher in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Pumberger. Als Redezeit sind 10 Minuten eingestellt. - Bitte.

22.27

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der heutigen Gesetzesvorlage geht es um die Zusammenführung dreier Institute. Es handelt sich dabei um die Bundesanstalt für chemische und pharmazeutische Untersuchungen, die Bundesstaatliche Anstalt für experimentelle pharmakologische und balneologische Untersuchungen sowie das Bundesstaatliche Serumprüfungsinstitut/Bundesstaatliche Impfstoffgewinnungsanstalt.

Diese drei Institute sollen zu einem Bundesinstitut für Arzneimittel zusammengeführt werden. Eine Zusammenführung allein - das haben wir im Ausschuß schon klar zum Ausdruck gebracht - ist jedoch auch nach Ansicht des Rechnungshofes zuwenig. Der Rechnungshof ver


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