Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / 64

Meiner Ansicht nach stellt das eine Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer dar. Der Arbeitnehmerschutz im Bereich der Gebietskörperschaft ist im Prinzip nicht gegeben. Das sind die zwei gravierenden Punkte, und deswegen werden wir dieser Regierungsvorlage auch nicht zustimmen. Meiner Überzeugung nach muß Arbeitnehmerschutz für alle gleich, aber auch sinnvoll sein.

Zur Regierungsvorlage das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz betreffend nur einen kurzen Satz: Die Ausbildungsformen im Bereich des Gewerbes und der Landwirtschaft werden durch diese Regierungsvorlage kompatibler gemacht. Das ist positiv. Deswegen werden wir dieser Regierungsvorlage unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.35

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Donabauer. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. - Bitte, Herr Abgeordneter.

21.35

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Mit dieser Gesetzesvorlage werden im Bereich der Landarbeitnehmer die technische Arbeitnehmerschutzrichtlinie, die Mutterschutzrichtlinie, die Arbeitszeitrichtlinie und die Jugendarbeitsschutzrichtlinie, die in der EU umgesetzt werden, geregelt. Weiters soll die Angleichung der Rechtsstellung der Land- und Forstarbeiter an die jener Arbeitnehmer erfolgen, die dem Urlaubszeitgesetz und dem Arbeitszeitgesetz unterliegen. (Abg. Mag. Peter: Nicht das ganze Gesetz vorlesen!)

Herr Abgeordneter Peter! Mir tut leid, daß Sie sich hier herstellen und das Gesetz zwar herzeigen, um dessen Umfang zu demonstrieren, sich mit dem Inhalt dieses Gesetzes aber offensichtlich nicht befaßt haben! Sie sind einer von jenen gewesen, die von hier aus den Föderalismus mit Füßen getreten haben. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Mag. Peter: Und Sie sind ein scheußlicher Bürokratieerzeuger!)

Ich sage Ihnen ganz offen, was Sie wollen: Sie wollen auf der einen Seite Föderalist sein, auf der anderen Seite aber Zentralist! Föderalismus ist jedoch unteilbar, Herr Mag. Peter! Diese Lehre können Sie aus dieser Debatte ziehen und mit nach Hause nehmen!

Die Arbeitszeitflexibilisierung wird hier in einer Grundsatzregelung erledigt, die Umsetzung hat aber natürlich auf Länderebene zu erfolgen, und zwar deshalb, weil dort den spezifischen Gegebenheiten und Anforderungen besser entsprochen werden kann. - Das ist der Sinn der Sache, und das hat nichts mit Ihrer Polemik zu tun, die Sie hier vorgetragen haben! (Beifall bei der ÖVP.)

Des weiteren wird die Tagesarbeitszeit neu geregelt. All das steht im Gesetz, und in Anbetracht der vorgerückten Zeit werde ich Ihnen Erläuterungen dazu ersparen.

Außerdem wird die Wochenarbeitszeit jetzt grundsätzlich mit 40 Stunden festgelegt; für alle Dienstnehmer, die in Hausgemeinschaft mit dem Dienstgeber leben, dürfen es noch 42 Stunden sein. Im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerschutz wird darauf hingewiesen, daß der zentrale Ansatz für Sicherheit, Gesundheitsschutz und umfassenden Arbeitsschutz auf betrieblicher Ebene liegt.

Herr Abgeordneter Dolinschek hat hier gemeint, daß er mit dem Begriff "familieneigene Dienstnehmer" nichts anfangen könne. - Herr Dolinschek, Sie haben dann auch von "Arbeitnehmern" gesprochen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, daß es im Gesetz "Dienstnehmer" heißt. Und es ist ganz einfach: Familieneigene Dienstnehmer sind all jene, die in der Familiengemeinschaft leben und für welche die disziplinären Dienstgebervoraussetzungen nicht gelten. (Abg. Dolinschenk: Wer bleibt dann noch übrig?) Aus diesem Grund - das steht genau im Gesetz - haben sie den Arbeitnehmerschutzbestimmungen nicht zu unterliegen. Das ist eine gute Sache, mit der wir leben, Sie müssen das halt noch lernen! (Zwischenruf des Abg. Schwarzenberger.)


Vorherige SeiteNächste Seite
Seite 1