Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / 97

unnötig ist; und damit das ehestmöglich abgestellt werden kann, wurde ein Entschließungsantrag mit einer Frist bis 31. Dezember 1998 eingebracht. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Als letzten Punkt möchte ich den Bereich der Freiwilligen Feuerwehren in Österreich ansprechen: Denn auch die Liberalen vertreten die Auffassung, daß man Regelungen finden kann, die es ermöglichen, daß bei den Freiwilligen Feuerwehren nicht unbedingt jederzeit nur mit 0,1 Promille gefahren werden muß, wenn es einen Einsatz gibt - obwohl das sinnvoll wäre. Aber wenn es in diesem Bereich aufgrund praktischer Durchführungsmöglichkeiten Schwierigkeiten gibt, dann kann man das unmittelbar regeln. Es ist auch von Herrn Bundesminister Schlögl klargestellt worden, daß keine Feuerwehr im Einsatz gestoppt werden wird und alle quer durch die Bank in das Röhrchen blasen müssen, bevor sie zum Löschen weiterfahren dürfen. Das stand noch nie zur Diskussion.

Aber daß man jetzt sagt, daß man Feuerwehrfahrzeuge nur noch mit der erforderlichen Lenkerberechtigung und dem erforderlichen Feuerwehrführerschein lenken darf, der neu geschaffen wird, ist schon eine Crux! Denn nach § 32a, mit welchem jetzt ein neuer Feuerwehrführerschein in das Führerscheingesetz eingeführt wird, gibt es nicht nur bestimmte Voraussetzungen dafür, sondern der Herr Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr muß auch noch eine eigene Verordnung erlassen. Und in dieser Verordnung bestimmt er dann, wie dieser Führerschein auszuschauen hat, was darin stehen muß, wie er auszustellen sein wird und welcher Nachweis der praktischen Kenntnis und gesundheitlichen Eignung erbracht werden muß.

Warum all das? - Nur weil im § 32a Abs. 6 Führerscheingesetz steht, daß man, wenn man einen solchen Feuerwehrführerschein hat, nicht mehr, wie im Fall des Fahrens mit C-Führerschein oder mit D-Führerschein, darauf achten muß, daß man nur 0,1 Promille hat, sondern auch mit 0,5 Promille fahren darf.

Meine Damen und Herren! Das ist ein riesiger Aufwand: eine neue Führerscheinkategorie wird geschaffen, der Herr Bundesminister erhält eine Verordnungsermächtigung, ausgestellt wird dieser Führerschein von den Landesfeuerwehrkommanden. Wenn der eigentliche Führerschein entzogen wird, dann muß man auch den Feuerwehrführerschein abgeben. Und wenn man den anderen wieder zurückbekommt, bekommt man auch den Feuerwehrführerschein wieder. Mit diesen Bestimmungen, meine Damen und Herren, die heute hier beschlossen werden sollen, soll nur erreicht werden, was sowieso von vornherein klar war, daß nämlich die Freiwilligen Feuerwehren, wenn sie zum Löschen fahren, nicht in das Röhrchen blasen müssen! - Das halten wir von den Liberalen für überbordend. Wir meinen, daß Sie mit dieser Bestimmung wieder Bürokratie schaffen, die unnötig ist.

Solange man seitens der Regierungsfraktionen glaubt, Verkehrssicherheitsfragen mit einem § 32a Führerscheingesetz lösen zu können, und nicht nach lebensnahen Lösungen sucht, so lange haben wir, meine Damen und Herren, keine besondere Hoffnung für die Verkehrssicherheit in Österreich! - Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

23.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die drei Entschließungsanträge, die soeben vorgetragen wurden, nämlich jener betreffend österreichweite systematische Sanierung von Unfallhäufungsstellen, jener betreffend Einführung eines Gutpunkteführerscheins und schließlich jener betreffend Schritte der Liberalisierung im Bereich der Fahrschulen sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. - Bitte.

23.35

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Angesichts der vorgerückten Stunde möchte ich nicht mehr auf sämtliche Abänderungsanträge und Entschließungsanträge eingehen. (Abg. Dr. Schmidt: Zustimmen geht schneller!) Denn zum einen haben wir uns damit schon im Ausschuß beschäftigt, zum anderen ist dies im wesentlichen auch im Entschließungsantrag der Koalition, den wir vorgelegt haben und der


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