Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / 105

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Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wenn wir von Verkehrssicherheit sprechen und diesem Punkt breite Diskussion widmen, dann müssen wir uns auch darüber unterhalten, was in vergangenen Straßenverkehrsverordnungen schiefgelaufen ist. Ich meine, daß in dieser Hinsicht zwei Punkte zu nennen sind. Diese möchte ich herausgreifen und dazu auch einen Abänderungsantrag einbringen.

Der erste Punkt ist die unsägliche "Blaulichtsteuer", die im Bereich der Exekutive im Prinzip zu einem Vollzugsdefizit geführt hat. Wenn Sie heute genau nachfragen, dann sagen Ihnen Exekutivbeamte in leitenden Funktionen ebenso wie einfache Exekutivbeamte, daß der Aufwand größer als der Ertrag ist. Am Ende bleiben Streit und Hader darüber, wer diese Steuer bezahlt, und es bleibt auch Rechtsunsicherheit, denn in vielen Fällen wirkt die "Blaulichtsteuer" prohibitiv. Wenn es etwa um die Feststellung schadensrechtlicher Ansprüche nach Verkehrsunfällen ohne Personenschaden geht, die aber kritisch sind, dann vermeidet man es oft, die Exekutive zu rufen, weil man es lieber etwas billiger haben möchte. Ich meine, daß in kritischen Fällen die Exekutive geholt werden soll, ohne daß sofort abkassiert wird. Das wäre meiner Ansicht nach ein richtiger Ansatz. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Der zweite Punkt ist ebenfalls im Bereich der Vollzugsdefizite anzusiedeln. Dabei geht es um die Erhöhung des Zweckbindungsschlüssels. Meine Damen und Herren! Wir müssen nämlich zwischen echter Verkehrssicherheit - und deren Herbeiführung - sowie einer Scheinverkehrssicherheit unterscheiden. Überall draußen auf dem Land Schikanen zu errichten, künstliche 30-Stundenkilometer-Beschränkungen hinzustellen und dann mit der Radarpistole zu warten, bis einer nach dem anderen darauf hereinfällt - das ist keine Verkehrssicherheit, sondern reine Schikane! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Da geht es darum, daß der Herr Verkehrsminister gemeinsam mit seinem Kollegen aus dem Finanzministerium eine Geldbeschaffungsaktion durchführt, aber Verkehrssicherheit ist das nicht. Ich meine, der Anteil an den Einnahmen muß von derzeit 20 Prozent auf 40 Prozent erhöht werden. Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dazu folgenden kurzen Antrag einzubringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Lafer, Mag. Firlinger, Ing. Meischberger, Dr. Preisinger und Kollegen betreffend Verbesserung der Verkehrsüberwachung

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Antrag und Bericht des Verkehrsausschusses betreffend die 20. StVO-Novelle, 1225 der Beilagen, wird wie folgt geändert:

Nach Z 2 wird eingefügt:

2a. § 4 Abs. 5b entfällt.

Nach Z 56 wird eingefügt:

56a. § 100 Abs. 10 lautet:

(10) 40 vom Hundert der Strafgelder aus jenen Verwaltungsübertretungen, die von Organen der Bundesgendarmerie oder Bundessicherheitswache wahrgenommen werden, fließen der Gebietskörperschaft zu, die den Aufwand für diese Organe zu tragen hat. Dies gilt nicht für Verwaltungsübertretungen auf Gemeindestraßen in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern. Die Strafgelder sind für die Abdeckung des Personal- und Sachaufwandes, der aus dem Einsatz


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