Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / 107

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Koller. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. - Bitte.

0.16

Abgeordneter Franz Koller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zwei Änderungen bei der letzten Novellierung des Führerscheingesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren besonders getroffen.

Erstens: Die Lenkerberechtigung für die Klasse C wird nur für fünf Jahre - und ab dem 60. Lebensjahr nur noch für zwei Jahre - erteilt. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich. Zweitens: Im Zuge der Einführung der strengeren Promillegrenzen wurde auch - und ich sage: begrüßenswerterweise - ein besonders strenges Alkohollimit von 0,1 Promille, also ein totales Alkoholverbot, für LKW-Fahrer in das Führerscheingesetz aufgenommen.

Beide Maßnahmen sollen die Verkehrssicherheit erhöhen. Aber auch der hohen Verantwortung der Berufskraftfahrer soll Rechnung getragen werden. Für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, die ihren Dienst im Interesse der Allgemeinheit auf freiwilliger Basis versehen und das Rückgrat des Brand- und Katastrophenschutzes bilden, ist aufgrund dieser Gesetzesänderung in vielen Fällen die Einsatzbereitschaft nicht mehr gegeben.

Sehr geehrte Damen und Herren! Deshalb war dieses Führerscheingesetz ein Husch-Pfusch-Gesetz. Die Initiative zur Änderung ist von uns Freiheitlichen ausgegangen. Am vergangenen Sonntag sprach ich mit dem steirischen Landesfeuerwehrkommandanten Georg Ferstl. Er sagte mir, daß die Feuerwehren mit der Einführung eines Feuerwehrführerscheines, dem Wegfall der Untersuchungen und mit dem Alkohollimit von 0,5 Promille für Lenker der Einsatzfahrzeuge der Klasse C zufrieden sind. Deshalb stimmen auch wir Freiheitlichen diesem Gesetzesantrag zu.

Den Männern und Frauen - auch diese gibt es schon in den Feuerwehren - ein herzliches Danke für ihren freiwilligen unentgeltlichen Dienst zum Wohle unserer Heimat und ihrer Menschen. - Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

0.18

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schwarzenberger.

Ich gebe gleichzeitig bekannt, daß der Abänderungsantrag der Abgeordneten Lafer, Mag. Firlinger und Genossen betreffend Verbesserung der Verkehrsüberwachung ordnungsgemäß vorgelegt wurde, unterzeichnet ist und mit in Verhandlung steht.

Bitte, Herr Abgeordneter.

0.18

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Abgeordneter Barmüller ist der Meinung, es wäre nicht notwendig gewesen, für die Feuerwehren eine Sonderregelung zu treffen, weil Feuerwehrmänner im Einsatz sowieso nicht kontrolliert werden.

Es steht aber selbst im Ausschußbericht: Es gibt die Rechtsmeinung, daß ein Verstoß gegen diese Bestimmung im Verwaltungsstrafverfahren höchstwahrscheinlich straffrei bleiben wird. Doch rechtsstaatlich akzeptabel ist eine derartige Lösung sicherlich nicht. Vor allem ist es Menschen, die sich freiwillig bereit erklären, für die Allgemeinheit Feuerwehrdienst zu leisten, unzumutbar, ein derartiges rechtliches Risiko auf sich zu nehmen.

Auch die Feuerwehren haben von uns verlangt, klare rechtliche Voraussetzungen zu schaffen und damit der Feuerwehr im freiwilligen Einsatz - in den ländlichen Regionen ist ein Feuerwehreinsatz nur auf freiwilliger Basis möglich - rechtliche Sicherheit zu ermöglichen.

Ich denke, mit dem Feuerwehrführerschein haben wir diese rechtliche Sicherheit geschaffen. Feuerwehreinsatzfahrzeuge sind Spezialfahrzeuge - gleichgültig, ob es sich um einen Tankwagen oder um ein Rüstfahrzeug handelt -, und es ist eine gesonderte Ausbildung dafür notwen


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