Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / 114

Meine Damen und Herren! Kurz die Eckpunkte: Es ist taxativ im Gesetz angeführt, welche Bodenabfertigungsdienste liberalisiert werden sollen. Es gibt eine Begrenzung der Zahl der Anbieter, aber auch eine Beschränkung für die Selbstabfertiger. Die Wahrung des Wettbewerbes ist gegeben, das habe ich schon angesprochen. Hinsichtlich der Ausschreibung sollen unabhängige Dienstleister zum Zug kommen. Ich hoffe, daß über den Nutzerausschuß, in welchem alle Nutzer ihre Vertretung haben, die Möglichkeit gegeben ist, diese Unabhängigkeit einzufordern.

Meine Damen und Herren! Natürlich müssen wir in einer gesamthaften Betrachtungsweise auch die Sicherheitsauflagen mit berücksichtigen. Bei der Flugabfertigung muß es besondere Beobachtungen geben, die ebenfalls zu berücksichtigen sind. Das ist meiner Meinung nach eine Voraussetzung dafür, daß unsere Flughäfen, besonders der Flughafen Wien-Schwechat, gute Chancen für die Zukunft haben. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. Er hat das Wort.

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Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wenn mein Vorredner davon gesprochen hat, daß es ein vorsichtiges Vorgehen geben solle, dann stimme ich ihm zu.

Wahr ist jedoch, daß Sie nicht vorgehen, sondern zurückgehen. Das geht aus dem Ausschußbericht hervor, der von Ihnen angenommen wurde. In diesem sagen Sie: "Drittabfertigung kommt für Flughäfen, welche den Grenzwert der Z. 1 nicht überschreiten, überhaupt nicht in Betracht." - Das bedeutet, daß es bei weniger als 2 Millionen Fluggästen und weniger als 50 000 Jahresfrachttonnen Drittabfertigung überhaupt nicht gibt. Das ist bisher allerdings möglich gewesen. Jetzt kommt es zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union, die mehr Wettbewerb bewirken soll. Und was machen Sie daraus? - Sie treffen Regelungen, gemäß welchen es von vornherein weniger Wettbewerb gibt, als es in bestimmten Bereichen schon gegeben hat. Das ist kein Vor-, sondern ein Zurückgehen! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Daher ist auch folgendes festzuhalten: Die Bestimmung in § 5, in welchem es um die zentralen Infrastruktureinrichtungen geht, hätte laut Regierungsvorlage besagt, daß das Betreiben dieser Anlagen an einen Dritten zu übertragen ist, wenn die Betriebssicherheit des Flughafens das gewährleistet. Im Ausschuß haben Sie das dann jedoch dahin gehend abgeändert, daß es übertragen werden kann. - Während man in der Regierungsvorlage mutig war und gesagt hat: Wenn die Betriebssicherheit nicht gefährdet ist, dann muß das an Dritte vergeben werden, hat man das im Ausschuß in der Form abgeändert, daß das an Dritte vergeben werden kann. Faktum: Es ist dies ein Druckmittel gegenüber privaten UnternehmerInnen, und es ist weniger als das, was wirklich für den Wettbewerb vonnöten wäre.

Und zu allem Überdruß verhält es sich so, daß die Regierungsparteien und die österreichische Bundesregierung, bald Vorsitzende im Rahmen der Europäischen Union, nicht gerade nett waren, denn diese Richtlinie, die bereits zum 1. Jänner 1998 umgesetzt hätte sein sollen, wurde nicht rechtzeitig umgesetzt! Aber Sie haben das "elegant" gelöst: Sie legen einfach fest, daß das rückwirkend ab 1. Jänner 1998 gilt. - Knapp daneben ist zwar auch vorbei, aber das gilt für die Regierungsfraktionen nicht. Wenn man eine Frist versäumt, dann ist es normalerweise aus, aber bei uns ist das anders: Man löst das "elegant" und setzt das nun rückwirkend in Kraft.

Meine Damen und Herren! Wahr ist, daß diese Umsetzung nicht mehr Wettbewerb bedeutet, sondern daß man hinter das zurückgegangen ist, was heute schon besteht. Die Liberalen meinen, daß das nicht angeht und daß es in diesem Haus nicht Usus werden soll, daß Versäumnisse der Bundesregierung dadurch kaschiert werden, daß man Regelungen einfach formal rückwirkend in Kraft setzt. - Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

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