Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / 24

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Die Schulautonomie muß nicht finanziert werden, sondern im Rahmen der Autonomie haben die Schulen die Möglichkeit, zusätzliche Finanzmittel zu erschließen. (Abg. Mag. Schweitzer: Wofür? Für die Schulautonomie!) Nein, nicht für die Schulautonomie. (Abg. Mag. Schweitzer: Schulautonomie braucht ja Geld!) Nein. Schulautonomie ist eine neue Form der Verwaltung der Schule. Die Schule kann aber im Rahmen ihrer Autonomie Geldmittel erschließen, um andere und neue Angebote für die Jugendlichen an den Schulen zu machen. (Abg. Mag. Schweitzer: Das ist ja die Schulautonomie!)

Von der EU wurde in keiner Art und Weise irgendeine Vorgabe für eine Werbebeschränkung gemacht. Es gibt eine Diskussion darüber. Ich halte es aber nicht für notwendig, in Österreich neue Akzente zu setzen, weil bei uns die Werbung automatisch durch die Zielsetzung der Schule und durch die Zielsetzungen, die im Schulorganisationsgesetz festgehalten sind, eingeschränkt ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage? - Herr Abgeordneter Stampler, bitte.

Abgeordneter Franz Stampler (ÖVP): Frau Bundesministerin! Unter Ihrer Ressortleitung wurde das Werbeverbot an den Schulen gelockert, allerdings unter Beibehaltung bestimmter Verbote. Kürzlich fand unter der Leitung des Vorsitzenden des Unterrichtsausschusses, Kollegen Höchtl, im Parlament eine Enquete betreffend Sekten statt, bei der die Sorge hinsichtlich einer Unterwanderung von Sekten in den verschiedenen Schichten ausgesprochen wurde.

Daher meine konkrete Frage: Halten Sie die bestehenden Verbote gerade im Hinblick auf Sekten für ausreichend?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Ich meine, daß die bestehenden Regelungen im Schulorganisationsgesetz, die Werbung jeglicher Art im Bereich der Beeinflussung durch Sekten verbieten, ausreichend sind. Sie können aber sicher sein, daß wir gerade in diesem Bereich sehr sensibel sind und genauestens kontrollieren. Sollte sich irgendwo etwas abzeichnen, wird sofort eingeschritten. Wir versuchen, Kinder zu starken Persönlichkeiten zu machen, die sich von derartigen Werbungen nicht verführen lassen. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke vielmals. Damit haben wir die 5. Anfrage abgehandelt.

Die 6. Anfrage formuliert Herr Abgeordneter Schweitzer.

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

210/M

Auf welcher rechtlichen Basis beruht die bedenkliche Praxis, daß Lehrergewerkschafter hinsichtlich der Abgeltung von Mehrdienstleistungen nach der Änderung des § 61 des Gehaltsgesetzes 1956 nicht wie alle anderen Kolleginnen und Kollegen behandelt werden, sondern zusätzlich zu den Abgeltungen für die tatsächliche Erbringung von Mehrleistungen noch eine beachtliche Pauschalvergütung beziehen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um die Beantwortung.

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Die bisherige Regelung für die Personalvertretung war im Rahmen der Gesetze völlig legal. § 61, laut dem es die Pauschalvergütung nicht mehr geben wird, tritt erst mit 1. September 1998 in Kraft. Es finden laufend Verhandlungen statt, um für die Personalvertretung eine neue Regelung zu finden. Die nächste Verhandlung findet am 23. Juni 1998 statt, und Sie können sicher sein,


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