Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 215

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Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle fest, daß der Bericht 1300 der Beilagen mit Mehrheit zur Kenntnis genommen wurde.

20. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1192 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Entgeltfortzahlungsgesetz geändert wird (1301 der Beilagen)

21. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1233 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert werden (1302 der Beilagen)

22. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 804/A der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Post-Betriebsverfassungsgesetz geändert wird (1303 der Beilagen)

23. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 819/A der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Karenzgeldgesetz und das Arbeitsmarktservicegesetz geändert werden (1304 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nun gelangen wir zu den Punkten 20 bis 23 der Tagesordnung. Auch hierüber wird die Debatte unter einem durchgeführt.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Haupt. – Bitte, Herr Abgeordneter.

0.30

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Unsere Fraktion wird dem Entgeltfortzahlungsgesetz in der vorliegenden Form seine Zustimmung verweigern, weil es aus unserer Sicht nicht schlüssig und nicht nachzuvollziehen ist, aus welchen Gründen ausgerechnet nur jene Betriebe, die Arbeiter beschäftigen, und nicht auch alle anderen Teile der Wirtschaft in entsprechender Form ihren Beitrag zur Einführung der Chipkarte leisten sollen.

Das ist etwas, was uns weder im Ausschuß noch sonstwo erklärt werden konnte. Es ist offensichtlich die einzige Masse an frei verfügbaren Mitteln, aus denen 300 Millionen Schilling vom Erstattungsfonds hin zum Hauptverband verschoben werden können, um die Chipkarte und deren Einführung vorzubereiten. (Abg. Mag. Peter: Das ist das Geld der Arbeitgeber!)

Das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz werden wir Freiheitliche in vollem Umfang mittragen.

Das Post-Betriebsverfassungsgesetz werden wir – wie im Ausschuß – auch heute wieder ablehnen, weil wir glauben, daß in einer Zeit, in der alle von einem einheitlichen Arbeitnehmer


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