Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 221

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tatsächlich einen Quantensprung in der österreichischen Sozialpolitik dar. Denn mit diesem Gesetz wird jetzt Bevölkerungsgruppen ein Arbeitslosengeldbezug ermöglicht, die bisher davon ausgeschlossen waren. Insbesondere betrifft das selbständig tätige Menschen, die wir brauchen, weil sie Arbeitsplätze schaffen. Daher möchten wir sie dazu animieren, sich selbständig zu machen, und wir meinen, daß wir mit dieser Mindestabsicherung ein wesentlichen Hindernis für Unternehmensgründungen aus dem Weg räumen.

Für uns von der Volkspartei ist es wichtig, daß durch diese Einbeziehung eine Versicherung auf freiwilliger Basis ermöglicht wird. Denn wir wollen keinen Zwang und keine Zwangsbeglückung. Wir wollen niemandem diese Versicherung aufoktroyieren. Derjenige, der sich freiwillig diese Absicherung schaffen will, hat jetzt aber die Möglichkeit dazu.

Bedauerlich finde ich es, daß die Freiheitlichen heute nicht klar zum Ausdruck gebracht haben, ob sie dafür oder dagegen sind. Wir werden es den Unternehmern dann sagen, auf welcher Seite sie stehen!

Im übrigen möchte ich feststellen, daß ich mich freue, daß es uns heute gelungen ist, einer Gruppe der Bevölkerung Möglichkeiten zu eröffnen, die wir uns viele, viele Jahre eindeutig und sehr massiv gewünscht haben! (Beifall bei der ÖVP.)

0.54

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt die Frau Bundesministerin. – Bitte.

0.54

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich möchte mich bei Ihnen für die Einbringung dieses Antrages 819/A bedanken, auf den schon in der Diskussion verwiesen wurde und mit welchem wir eine wichtige Maßnahme für unselbständig Erwerbstätige setzen, die sich für die Selbständigkeit entscheiden, daß nämlich durch die Rahmenfristerstreckung nach Maßgabe eines Versicherungsbeitrages Ansprüche gewahrt bleiben.

Ich glaube, daß es aber auch ganz wichtig ist, daß wir Vorsorge treffen, daß wir beobachten können, wie sich die Entwicklung zwischen Ausgaben und Leistungsansprüchen und auch auf der Beitragsseite darstellt und welche Gruppen in unserer Gesellschaft von dieser richtigen und notwendigen Option Gebrauch machen.

Ich möchte mich außerdem dafür bedanken, daß mit diesem Abänderungsantrag auch sichergestellt ist, daß die Auflebstiftung auch im Jahr 1999 wieder beansprucht werden kann. (Beifall bei der ÖVP.)

0.55

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke vielmals, Frau Ministerin.

Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung, und ich bitte daher, die Plätze einzunehmen.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1192 der Beilagen.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren, die mit dieser Vorlage 1192 der Beilagen einverstanden sind, ein Zeichen der Zustimmung geben. – Dies ist mit Mehrheit in zweiter Lesung angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Die Vorlage ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.


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