Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 51

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aus viel mehr als einem Satz! Sie haben meine ursprüngliche Presseaussendung jetzt vorgelesen!) Ich brauche Ihre Presseaussendungen nicht zu lesen, sie decken sich alle und sind immer das gleiche. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Kukacka! Sie haben am 17. Juni in Ihrer Presseaussendung – nur damit Sie wissen, daß ich Ihre Presseaussendungen auch lese – geschrieben, daß Sie es als Fehler betrachten, bei der 0,5-Promille-Lösung mitgestimmt zu haben. – Sie kennen ja Ihre eigene Aussendung. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Trotzdem hat Sie die SPÖ, wie Kollege Meischberger bereits gesagt hat, an beiden Ohren über den Tisch gezogen. Sie sind vor Ihrem Koalitionspartner umgefallen. Es geht Ihnen nicht um Verkehrssicherheit, sondern Sie geben in Ihren gutgemeinten Standpunkten immer dann nach, wenn es die SPÖ von Ihnen verlangt. – Das ist ein Faktum. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Böhacker: Wieder einmal umgefallen!)

Des weiteren haben Sie, Herr Kollege Kukacka, angeführt, mit Ausnahme des Gutachtens des ÖAMTC hätten das alle befürwortet. Was aber haben die Mitglieder des Verkehrsausschusses – zumindest jene der Oppositionsparteien – nicht bekommen? – Kein einziges Gutachten, aus dem hervorgeht, daß dieses Handy-Verbot in dem von Ihnen behaupteten Ausmaß befürwortet wird. (Abg. Mag. Kukacka: Alle waren dafür, alle bis auf den ÖAMTC!)

Kollege Parnigoni hat gesagt, daß ihm neun bis zehn Gutachten zugegangen seien, die das befürwortet hätten. Wir haben sie nicht bekommen, das heißt, Sie arbeiten für sich allein und sind auf die Meinung der Opposition nicht angewiesen und wollen sich auch nicht damit abgeben. (Abg. Mag. Kukacka: Sie haben keine Ahnung!)

Kollege Parnigoni hat weiters gesagt, daß eine Nachjustieren unbedingt notwendig sein wird. – Dann frage ich Sie schon: Warum beschließen wir dann hier und heute eine Novellierung über ein Handy-Verbot, wenn wir bis zum Sommer des nächsten Jahres Zeit hätten? (Abg. Parnigoni: Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen!)

Ein Argument, das ebenfalls im ÖAMTC-Gutachten angeführt ist, ist jenes, daß dieses neue Verbot von seiten der Exekutive nur schwer zu exekutieren beziehungsweise zu überwachen ist, da keinem nachgewiesen werden kann, ob er wirklich telefoniert hat oder nicht – ausgenommen, wenn man direkt an jemandem vorbeifährt und es erkennen kann.

Mein Kollege Marolt wird noch mehrere andere Argumente bringen. Daher möchte ich noch zum Gefahrgutbeförderungsgesetz ein paar Anmerkungen machen.

Herr Minister! Hohes Haus! Das Gefahrgutbeförderungsgesetz ist grundsätzlich sehr positiv zu beurteilen – und wir werden diesem Gesetz auch zustimmen –, zumal durch dieses neue Gesetz zwei nationale Vorschriften wegfallen. Im Rahmen des alten Gesetzes gab es auch 17 Verordnungen, die nun durch Verordnung ersetzt werden. In puncto Lesbarkeit, Durchführung und auch Überwachung ist das natürlich eine wesentliche Erleichterung, auch wenn noch Punkte enthalten sind, die ...

Präsident Dr. Heinrich Neisser (das Glockenzeichen gebend): Entschuldigen Sie, Herr Abgeordneter. Ich mache nochmals darauf aufmerksam, daß das Telefonieren mit Handy im Plenarsaal untersagt ist. Sie werden doch in der Lage sein, das Handy abzustellen! (Abg. Böhacker: Das ist ein technisches Problem! – Rufe bei den Liberalen und den Freiheitlichen: Freisprechanlage!)

Setzen Sie bitte fort!

Abgeordneter Franz Lafer (fortsetzend): ... mit Sicherheit noch nicht zur Zufriedenheit gelöst worden sind. Es sind in diesem Gesetz neue Dinge enthalten, die die Überwachung und Kontrolle des Gefahrgutes zweifellos bevorteilen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.47


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