Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 114

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Meine Damen und Herren! Am Schluß dieses kurzen Beitrages gestatten Sie mir noch einen Dank an drei Abgeordnetenkollegen in diesem Hohen Haus auszusprechen, die mit mir gemeinsam in der vergangenen Woche einen Informationsbesuch beim europäischen Kommando der NATO und im NATO-Hauptquartier in Brüssel absolviert haben. Ich bedanke mich für die engagierten und sachkundigen Beiträge der Kollegen Gerald Tychtl, Wolfgang Jung und Thomas Barmüller.

Wir haben in Brüssel trotz unterschiedlicher Positionen – und das ist sehr wichtig! – als österreichische Delegation Beachtung und Anerkennung gefunden, und zwar sowohl bei den hochrangigen Gesprächspartnern der NATO als auch bei den Journalisten, die mit uns gereist sind. Ich erwähne nur: 15 Beiträge über diese Thematik in den Tageszeitungen, eine 5-Minuten-Reportage im Fernsehmagazin "Hohes Haus". Nochmals vielen Dank für das kollegiale Klima bei diesem ersten Besuch österreichischer Parlamentarier im NATO-Hauptquartier in Brüssel! Ich wünschte mir manchmal bei Sacharbeiten dieses kollegiale Klima auch hier im Hause. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.17

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gaál. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.17

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Bei der vorliegenden Novelle zum Wehrgesetz geht es ja nicht nur um legistische Verbesserungen und materielle Modifikationen, sondern die Änderungen beinhalten auch politische Weichenstellungen, die im Zusammenhang mit der Adaptierung der Heeresgliederung ’92 zu sehen sind. Daher sind meiner Meinung nach die ständigen Wortmeldungen über die Aussetzung beziehungsweise die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht oder die Einführung einer Dienstpflicht nicht sehr hilfreich. Ich hoffe, daß diese neuerlichen Diskussionen so plötzlich, wie sie begonnen haben, auch wieder enden.

Meine Damen und Herren! In dieser Diskussion darf es nicht vorrangig um ein Ja oder Nein zum Berufsheer gehen, sondern vor allem um die Auswirkungen auf die Gesamtstruktur der militärischen Landesverteidigung. Eine Diskussion, die diesen wichtigen Aspekt ausklammert, ist meines Erachtens unseriös und daher auch abzulehnen. Denn: Welchen Umfang müßte eine Berufsarmee haben, will man ohne Präsenzdiener auskommen, um die Sicherheit in Österreich zu gewährleisten? Oder: Wie hoch wären die Kosten eines Berufsheeres? All diese Fragen sind offen.

Wer sich mit diesem Thema ernsthaft beschäftigt – und ich tue das –, muß zu dem Schluß kommen: Es gibt derzeit keine Alternative zur umfassenden Landesverteidigung, zur allgemeinen Wehrpflicht und zum Milizheer. Es muß uns daher gelingen, auf Basis des bestehenden militärischen, aber auch wirtschaftlichen und sozialen Potentials des Heeres die Gesamtstruktur zu verbessern.

Insbesondere die Personalkosten in der Höhe von zirka 63 Prozent belasten das Verteidigungsbudget und engen den für die Modernisierung des Bundesheeres erforderlichen Investitionsspielraum immer mehr ein. Jede Strukturänderung muß daher die Senkung der Personalkosten zum Ziel haben. Es muß unser langfristiges Ziel sein, die Personalausgaben zu senken. Mit der vorliegenden Änderung des Wehrgesetzes wird der richtige Weg zu einer neuen Personalplanung eingeschlagen, dem wir auch unsere Zustimmung geben und auf dem wir den Herrn Bundesminister unterstützen.

Meine Damen und Herren! Für diejenigen Wehrpflichtigen aber, die die Absicht haben, eine militärische Berufslaufbahn zu ergreifen, wird eine spezielle Verpflichtungsdauer geschaffen, die von bisher sechs Monaten auf zehn Monate verlängert wird. Wer noch Auswahlverfahren oder Ausbildungslehrgänge zu absolvieren hat, muß nicht vorzeitig in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis übernommen werden. Dadurch können Verwaltungskosten reduziert werden, und es kommt zu Kostenersparnissen bei Planstellen.


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