Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 118

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Ich kann dem nicht beistimmen, daß es, wie Kollege Maitz es formuliert hat, da zu einem Redaktionsversehen gekommen ist, denn eines ist klar: Es war immer gemeint, daß es sich bei dieser Regelung über die Militärpiloten ausschließlich um die Militärpiloten der Luftraumüberwachung handelt. Daß es sich nur um diese Draken-Piloten handeln kann, geht eindeutig aus den Erläuternden Bemerkungen hervor und ist auch eindeutig aus der Diskussion sowohl im Ausschuß als auch hier im Hohen Hause hervorgegangen.

Ich befürchte, daß sich diese ganze Diskussion und diese Novelle eigentlich erübrigen werden, denn, Herr Bundesminister, wenn es zu keiner Entscheidung über die Nachfolge des Draken seitens Ihres Ressorts kommt, dann werden wir keine Draken-Piloten mehr haben und dann werden auch diese gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr notwendig sein.

Denn eines ist evident: Es steht ein Abwandern unserer Draken-Piloten ins Haus. Deren Verträge laufen in ein bis zwei Jahren aus, und die Herren werden, da sie ja nicht wissen, ob es tatsächlich zu einer Nachfolge für den Draken kommt, dann dem Bundesheer den Rücken kehren.

Daher bräuchten wir eigentlich diese Novelle nicht mehr, denn bislang sind Sie es uns schuldig geblieben, die Entscheidung über die Nachfolge des Draken herbeizuführen.

Eines, Herr Bundesminister, ist klar – und Sie sind dafür verantwortlich –: Seit Anfang des Jahres 1997 ist die Garantie für den Betrieb der Draken ausgelaufen, ist eine Garantie seitens des Herstellerwerkes nicht mehr gegeben, und wir fliegen bereits gegen die Statistik. Ich hoffe, daß es zu keinem Unfall kommt, aber wenn es zu einem Unfall kommt, dann trägt die politische und die militärische Führung Ihres Ressorts die Verantwortung für den Schaden, der dadurch entsteht. Eine derartige Situation ist nicht vertretbar (Beifall beim Liberalen Forum) , und daher verlange ich, daß es umgehend zu einer Entscheidung über die Nachfolge des Draken kommt – oder Sie stellen den Flugbetrieb ein.

Der zweite und letzte Punkt: die Novelle des Heeresgebührengesetzes. Auch da geht es wieder um ein Nachbessern. Herr Bundesminister! Es war allen bekannt, zumindest jenen, die langjährige Truppenerfahrung haben, daß die Festlegung mit den Zeitsoldaten-kurz auf sechs Monate unzureichend ist, und auch jetzt wird wieder nur eine unzureichende Verlängerung beschlossen. Gehen Sie bitte hinaus zu den Kommandanten, gehen Sie hinaus zur Truppe! Die Wehrsprecher waren alle gemeinsam draußen bei der Truppe, und dort wurde uns erklärt, unter zwölf Monaten sei eine Regelung nicht sinnvoll. Es sind mindestens zwölf, wenn nicht 18 Monate notwendig, um die Problematiken zu vermeiden, die sich auf der einen Seite aus einem nicht funktionierenden Personalmanagement innerhalb des Ressorts und auf der anderen Seite aus der Notwendigkeit ergeben, daß wir für die Militärpersonen auf Zeit eine Planstelle brauchen und über den Zeitsoldaten kurz einen zeitlichen Puffer schaffen müssen.

Ich glaube, die Verlängerung um vier Monate ist nicht ausreichend. Wir werden daher der Verlängerung, die der Kollege Scheibner beantragt hat, auch unsere Zustimmung geben.

Insgesamt wollen wir aber, weil sie eine Verbesserung darstellt und weil sie in der anderen Frage eine Klarstellung bringt, auch dieser Novelle unsere Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

19.35

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Am Wort ist jetzt Herr Abgeordneter Ing. Tychtl. 5 Minuten freiwillige Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.35

Abgeordneter Ing. Gerald Tychtl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir verhandeln nun zwei Novellen, das Wehrgesetz und einmal das Heeresgebührengesetz betreffend. Mein besonderes Anliegen ist natürlich auch die Verlängerung des Dienstes des Zeitsoldaten-kurz auf eine längere Dauer, aber mit einem anderen Schwerpunkt, weil ich glaube, daß wir immer wieder feststellen können, daß viele Ursachen für Unzukömmlichkeiten gerade in der Ausbildung liegen.


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