Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 136. Sitzung / 63

wäre ja geradezu positiv, von der EU geklagt zu werden. Sie, Herr Minister Farnleitner, meinen, es wäre doch immerhin noch ein Zeitraum von zwei Jahren sozusagen gewährleistet, innerhalb dessen wir uns noch etwas einfallen lassen könnten.

Das halte ich wirklich für eine Politik, die ich nur mit dem Ausdruck "Den-Kopf-in-den-Sand-Stecken" bezeichnen kann. Das ist aus meiner Sicht vielmehr ein untauglicher Versuch, sich über EU-Wahlen, über Landtagswahlen und vielleicht sogar noch über Nationalratswahlen hinwegzuschwindeln. (Beifall beim Liberalen Forum und der Abg. Ing. Langthaler.)

Herr Minister Farnleitner! Sie haben heute die Überlegung in die Diskussion gebracht, die Autobahn von Innsbruck bis zum Brenner einzuhausen. Da muß ich Sie fragen, ob Sie die Autobahn von Innsbruck bis zum Schönberg nicht kennen. Ist das Ihre Überwindung der Mautproblematik auf der Brenner Autobahn? Wenn ja, dann zweifle ich jedenfalls ganz stark daran, daß sich Österreich inhaltlich stark und kompetent in EU-Fragen und in Fragen der EU-Verkehrspolitik positioniert.

Was ich von Ihrer Seite vermißt habe, sind klare Aussagen in Richtung Kostenwahrheit auf Österreichs Straßen, Kostenwahrheit auch für österreichische Frächter - wir unterscheiden nicht zwischen guten österreichischen und schlechten europäischen Frächtern - und auch klare Aussagen in Richtung Verkehrsvermeidung, Verkehrsreduzierung, und zwar österreichweit. Das bedauere ich - auch im Namen aller Tiroler und Tirolerinnen - sehr. (Beifall beim Liberalen Forum.)

13.57

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. - Bitte, Frau Abgeordnete.

13.57

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Problem, vor dem wir in Sachen Verkehrspolitik europaweit stehen, liegt darin begründet, daß der freie Warenverkehr grundrechtlich abgesichert ist und notfalls mit Klagen durchgesetzt werden kann, während ein Grundrecht auf Gesundheit, ein Grundrecht auf eine intakte Umwelt und ein Grundrecht auf Bewahrung der Lebensgrundlagen nach wie vor weder ausformuliert noch verbrieft sind. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, daß die Bevölkerung, deren Gesundheit bereits belastet beziehungsweise angegriffen ist, keine andere Möglichkeit hat, als auf die Straße zu gehen. Sie kann nicht auf ein Recht pochen, weil die Spielregeln unfair formuliert sind.

Vor diesem Hintergrund agiert auch die österreichische Bundesregierung. Nur: Es gäbe weit mehr Spielräume, die sie ausschöpfen könnte, als sie tatsächlich nützt.

Es gab einmal einen österreichischen Bundeskanzler, der beklagt hat, daß Erdäpfel aus Deutschland nach Italien auf der Straße transportiert werden, damit sie dort gewaschen werden, und dann zum Konsum wieder nach Deutschland zurücktransportiert werden.

Meine Frage ist: Was hat die Bundesregierung seither getan? - Es gibt eine Fülle von Konzepten, ein Bündel von Maßnahmen, die zum Inhalt haben, wie man nach und nach der Verkehrslawine auf der Straße beikommen könnte. Meine Kollegin Monika Langthaler hat die wichtigsten Maßnahmen schon kurz angesprochen. Ich möchte sie hier genauer anführen.

Erstens: Selbstverständlich muß der Straßenverkehr, insbesondere der LKW-Verkehr, der die Straßen übermäßig belastet und schädigt, verteuert werden.

Zweitens: Es muß der öffentliche Verkehr attraktiver gemacht werden und so lange, als es noch keine Kostenwahrheit gibt, auch gestützt und öffentlich gefördert werden.

Drittens: Wir müssen neue Konzepte für eine allgemeine kilometerabhängige Bemautung des Straßenverkehrs erarbeiten, und zwar nicht nur auf besonders stark befahrenen Strecken.


Vorherige SeiteNächste Seite
Seite 1