Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 138. Sitzung / 157

wenn legislative Maßnahmen, die Sie vorschlagen, nicht umgesetzt werden, die Regierung auch ersuchen können, darüber Auskunft zu erteilen, warum das nicht geschieht.

Ich meine, daß das Möglichkeiten sind, die bewirken würden, daß die Institution der Volksanwaltschaft, die ich – noch einmal! – als Institution außer Streit stelle, die wie kaum eine Institution im österreichischen Verfassungsgefüge und auch in der tagespolitischen Auseinandersetzung außer Streit steht, eine deutliche Aufwertung erfährt, womit auch dem Anliegen des Bürgers nach einer effizienten und starken Volksanwaltschaft Rechnung getragen würde. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.02

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Schmidt. – Bitte.

18.02

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Volksanwaltschaft! Hohes Haus! Ich möchte eingangs sagen, daß ich diese Institution immer noch für eine sinnvolle Einrichtung halte, daß ich immer noch glaube, daß sie sinnvolle Arbeit macht, obwohl ich durchaus den Eindruck habe, daß sie an Schlagkraft eingebüßt hat, obwohl ich durchaus den Eindruck habe, daß sie von der Verwaltung nicht mehr so ernst genommen wird, wie das einmal der Fall war. Ich glaube aber nicht, daß es viel Sinn macht, hier von dieser Stelle aus die Gründe zu hinterfragen. Einer der wesentlichen Gründe ist meiner Meinung nach aber auch die Öffentlichkeitsarbeit, die seinerzeit eben noch über das Fernsehen stattfinden konnte, die jedoch heute – aus welchen Gründen immer – nicht mehr möglich ist. (Abg. Mag. Stadler: Die Frau Schmidt möchte ins Fernsehen!) Ich glaube nicht, daß dies der einzige Grund ist – es wird wohl auch an anderen liegen –, aber ich sehe keinen Sinn darin, diesen Umstand jetzt hier zu relevieren.

Ich möchte daher durchaus auch namens meiner Fraktion den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in der Volksanwaltschaft mit Prüfungstätigkeit betraut sind, unseren Dank aussprechen, weil ich auch aufgrund dieses Berichtes den Eindruck habe, daß diese Arbeit von diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jedenfalls überwiegend sehr qualifiziert vorgenommen wird. (Beifall beim Liberalen Forum sowie der Abg. Mag. Stoisits.) – Das ist das eine.

Ich möchte mich im einzelnen eigentlich gar nicht sosehr mit den Kapiteln auseinandersetzen, weil wir in unserer parlamentarischen Arbeit darauf Bezug nehmen werden. Sowohl was die Falldarstellungen als auch was die legistischen Anregungen betrifft, werden wir – zugegebenermaßen haben wir das bislang nicht in dem Ausmaß wahrgenommen, wie ich es für sinnvoll hielte; der Bericht ist wieder eine Erinnerung daran – unsere politische Arbeit auch aus diesen Erfahrungen speisen, und daher scheint es mir ratsamer zu sein, die Auseinandersetzung in den jeweiligen Fachbereichen zu führen.

Es ist mir mehreres aufgefallen, aber ein paar Dinge erwähne ich nur deshalb, weil sie auch eine Bestätigung der Kritik der Liberalen sind. Sie sind aber nicht nur eine Bestätigung der Kritik, sondern sie sind auch symptomatisch für einen bestimmten Zustand in unserem Land. Deshalb halte ich diese Dinge für erwähnenswert.

Wenn nämlich für den Bereich des Bundesministeriums für Soziales auf Seite 44 festgestellt wird – und diese Feststellung erfolgt nicht zum ersten Mal; ich kenne diese Feststellung seit zehn Jahren auch aus anderen Bereichen –: "Angesichts der konkreten Erfahrungen, welche die Volksanwaltschaft in mehr als 20 Jahren" – hier steht 20 Jahre; das ist wahr – "bei unzähligen Sprechtagen in den Bundesländern und in Wien gewonnen hat, ist es enttäuschend, Menschen darlegen zu müssen, daß der differenzierte und hochspezialisierte Rechts- und Verwaltungsstaat gesetzlich garantierte Ansprüche nur an jene erbringt, die das System für sich zu nutzen wissen", so das heißt nichts anderes, als daß wir es hier mit einer Zweiklassengesellschaft zu tun haben. Da sind die einen, die entweder in der Lage sind, sich aufgrund ihrer besonderen Kenntnisse selbst auszukennen – und es müssen besondere sein –, oder die es sich leisten können, jemanden zu haben, der es ihnen erklärt; und diese kommen dann noch dazu in den Genuß der Rechte, die ihnen zustehen, alle anderen nicht.


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