Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 138. Sitzung / 193

4. Punkt

Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 1 bis 5 und 7 bis 31, 48 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 13 (1286 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Dipl.-Ing. Hofmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.41

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche zum Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen. Bekanntlich gibt es diese Einrichtung, Petitionen und Bürgerinitiativen zu behandeln, seit 1989. Es geht also darum, Bürgeranliegen ans Parlament, an die Verantwortungsträger heranzuführen.

Was geschieht tatsächlich? – Es handelt sich bei diesem Ausschuß um einen Zuweisungsausschuß, um eine bessere Einlaufstelle, die dann vorgibt, an welche Bundesministerien, an welche Ämter, an welche Behörden oder sonstige Organisationen dieses Anliegen herangetragen wird, um eine Stellungnahme einzufordern. Ein Ausschuß ohne Kompetenz: Er ist nicht für oder gegen ein Anliegen, sondern er weist eben zu, die Auswahl wird getroffen. Es finden Hearings statt. Die Frau Vorsitzende hat sich sicherlich sehr bemüht. Nichtsdestotrotz ist dieser Ausschuß in der Form, in der wir ihn hier vorfinden, zahnlos. Zum Teil sind die Hearings informativ, das gebe ich zu, aber zum Teil stellen sie lediglich eine Plattform dar, eine Bühne, um sich der Öffentlichkeit in der gewünschten Weise zu präsentieren.

Wenn ich eine der Petitionen, die auch in diesem Bericht angeführt sind, herausgreifen will, dann eignet sich beispielsweise die Petition Nr. 10, "Stopp der Gesetzesflut", hiefür besonders gut. Nun, wer ärgert sich nicht über ausufernde Bürokratie? – Jeder. Betriebe ärgern sich gleichermaßen wie Arbeitnehmer. Alle wissen, daß sie von Gesetzen überschwemmt werden. Also ist das sicherlich ein Bürgeranliegen. Präsident Maderthaner hat es aufgegriffen und hat eine Petition mit dem Titel "Stopp der Gesetzesflut" eingebracht.

Dies geschah im Jahr 1996, aber es sind auch Parallelen festzustellen. Es ist immer ganz gut, wenn man zwar auf der einen Seite alles mitbeschließt, draußen dann aber, je nachdem, vor welchem Publikum man auftritt, sagt: Es ist unverständlich, was hier passiert. Beispiele hat ja gerade Präsident Maderthaner schon in einer Vielzahl geliefert, nach dem Motto: So reden und so handeln. Das sind, wie ich meine, zwei Paar Schuhe. Ich erinnere nur beispielsweise an die Krankenscheingebühr, an das überzogene Arbeitnehmerschutzgesetz, an die Getränkesteuer. Das hat man aufgeblasen, die Gastwirte wurden aufgefordert, Unterschriften zu sammeln. Dies geschah alles. Ähnlich war es bei der Werkvertragsregelung. Draußen, vor der jeweiligen Klientel, wurde also dagegen gesprochen, und in diesem Raum wurde dann das Gesetz mitbeschlossen. Die Bühne "Ausschuß für Petitionen und Bürgerinitiativen" wurde also sehr wohl in Anspruch genommen.

Nun ist die Frage zu stellen: Was passiert in der Folge? – Es wird das, was genehm ist, irgendwann irgendwo bearbeitet, und das, was weniger genehm ist, das wird verschleppt. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Das heißt, es wird in Ausschüssen eingegraben, und diese Petitionen und Bürgerinitiativen verschwinden. Mit Ende der Gesetzgebungsperiode ist gleichsam auch diese Initiative gestorben, und es ist nicht so, daß sie automatisch in der darauffolgenden Periode einer Behandlung zugeführt wird. So habe ich hier zum Beispiel allein im Verfassungsausschuß sieben Petitionen aus dem Jahr 1996, die keiner Behandlung zugeführt wurden.

Es wird hier also eine Scheindemokratie vorgetäuscht, die Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung, die Möglichkeit, initiativ zu werden, die Realität ist allerdings eine andere. Wenn der Ausschuß


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