Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / 27

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. Damit haben wir den ersten Fragenkomplex abgeschlossen.

Die zweite Frage formuliert Herr Abgeordneter Kukacka. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Bundesminister! Ich habe folgende Frage an Sie:

213/M

Welche weiteren Maßnahmen planen Sie im Bereich der Nahverkehrsfinanzierung, nachdem der Entwurf des Nahverkehrsfinanzierungsgesetzes (ÖPNRVG 1998) in der Begutachtung – auch bei den Landesfinanzreferenten und Landesverkehrsreferenten – auf breite Ablehnung gestoßen ist?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem: Danke, Herr Präsident. – Herr Abgeordneter! Der Entwurf zu einem Nahverkehrsfinanzierungsgesetz war in Begutachtung. Das Begutachtungsverfahren ist abgeschlossen, hat jedoch nicht, wie ich deutlich sagen möchte, das von Ihnen behauptete Ergebnis gebracht. Was sich zeigt, ist nicht eine breite Ablehnung, sondern was sich zeigt, ist ein breiter Wunsch der Länder und teilweise auch der Gemeinden, mehr Geld vom Bund zu bekommen, als vom Bund bisher dafür aufgewendet worden ist.

Ich halte diesen Wunsch aus Interessensicht der Länder für durchaus legitim und verständlich, nur: Auch jetzt schon wendet der Bund den Löwenanteil zur Finanzierung der Nahverkehrsmittel auf, nämlich pro Jahr insgesamt 24 Milliarden Schilling ausschließlich für den Betrieb. Der Beitrag der Länder kann vernachlässigt werden, aber einen wesentlichen Beitrag leisten die Gemeinden, die in ihrem jeweiligen Bereich die entsprechenden Nahverkehrsmittel zur Verfügung stellen.

Die Konzeption seitens des Bundes, die wir vorgeschlagen haben, braucht einen Vergleich mit anderen Staaten oder Ländern, insbesondere auch dem Bundesland Bayern, überhaupt nicht zu scheuen. Wir sehen auch hinkünftig die Bereitstellung der derzeit dafür vorgesehenen Mittel vor, nämlich 24 Milliarden Schilling pro Jahr. Wir sehen etwa 8,5 Milliarden Schilling als originäre Tarifeinnahmen ohne Mittel des Familienlastenausgleichsfonds vor, und wir sind bereit, künftig unter bestimmten Bedingungen auch zusätzliche Leistungen zu erbringen.

Der Bund bekennt sich daher ganz ausdrücklich dazu, seinen Finanzierungsverpflichtungen weiterhin zu entsprechen und dabei zugleich gemeinsam mit Ländern und Gemeinden einen Strukturwandel in der Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs zu erreichen, und ich denke, daß das auch gelingen wird. Wir haben daher vereinbart, daß wir zunächst eine Arbeitsgruppe auf Beamtenebene zwischen den Ländern, den Gemeinden und dem Bund einrichten, um die letzten noch offenen Fragen ausräumen zu können. Ich bin überzeugt davon, daß eine Perspektive, bei der sich der Bund verpflichtet, auf die nächsten 10 Jahre hinaus in der Finanzierung keine Rücknahmen vorzusehen, durchaus ein außerordentlich attraktives Angebot ist, wenn man davon ausgeht, daß gleichzeitig durch die vorgeschlagenen Strukturänderungen in der Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs beträchtliche Einsparungen möglich sein werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Minister.

Herr Abgeordneter Kukacka, bitte.

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Bundesminister! Es wird wohl nicht möglich sein, gegen den expliziten Widerstand des Gemeindebundes und auch aller Bundesländer, auch jener Verkehrs- und Finanzreferenten der Bundesländer, die der Sozialdemokratie angehören, dieses Gesetz so, wie es jetzt vorliegt, zu realisieren. Wir haben in diesem Zusammenhang den


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