Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / 80

3. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 853/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volksbegehrengesetz 1973 geändert wird,

und

über den Antrag 429/A der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volksbegehrengesetz 1973 geändert wird (1395 der Beilagen)

4. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 856/A der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992 geändert wird (1396 der Beilagen)

5. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 852/A der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Europawahlordnung geändert wird (1397 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir kommen nun zu den Punkten 2 bis 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. Wir gehen daher in die Debatte ein.

Als Erstredner gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stadler. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

13.40

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Hohes Haus! Ich darf einleitend gleich einen Entschließungsantrag meiner Fraktion einbringen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Aumayr, Mag. Stadler und Kollegen betreffend Umsetzung erfolgreicher Volksbegehren

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, binnen drei Monaten einen Gesetzentwurf vorzulegen, der vorsieht, daß jedes Volksbegehren, das von mindestens 500 000 Stimmberechtigten unterstützt wurde, zwingend einer Volksabstimmung zu unterziehen ist, sowie weiters vorsieht, daß die gesamten Ausschuß- und Unterausschußberatungen des Nationalrates betreffend Volksbegehren zwingend öffentlich abzuhalten sind."

*****

Meine Damen und Herren! Die freiheitliche Fraktion hat zuvor schon einen Antrag eingebracht auf Änderung des Bundespräsidentenwahlgesetzes, der in der Regierungsvorlage praktisch zu 100 Prozent umgesetzt wurde. Daher haben wir diesem Teil des sogenannten Demokratiepaketes zugestimmt, wobei dieser Titel natürlich maßlos übertrieben und großsprecherisch ist, denn das, was hier als Demokratiepaket verkauft wurde – ich habe es in der Früh schon gesagt –, ist maximal ein "Demokratiepackerl" in der Größe einer Schnupftabakdose. Mehr ist nicht drinnen. Es ist in der Tat – und diesbezüglich ist die Kritik der Frau Schmidt auch berechtigt – nicht ein Demokratiepaket, sondern es handelt sich um marginale Anpassungen, Novellierungen, die sich im Zuge der Entwicklung im Wahlrecht schlicht und einfach ergeben haben.


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