Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 156

Es ist zum zweiten von den Betroffenen sehr stark der Erhalt des Sektorverbundes gewünscht worden. Wir haben dieser Möglichkeit die Chance eröffnet, allerdings das Aufgriffsrecht auf fünf Jahre limitiert.

Insgesamt glaube ich, sagen zu können, daß wir zumindest die Möglichkeiten für eine gedeihliche Fortentwicklung dieses wichtigen Sektors mit fast 25 000 Beschäftigten und rund einem Drittel des gesamten Kreditvolumens geschaffen haben. Ich hoffe, daß die Sparkassen das auch nützen werden und nicht, wie manche andere Institute in den vergangenen Jahren, in Schwierigkeiten geraten. Wenn das der Erfolg ist, dann hat dieses Gesetz auch eine wichtige Basis dafür geschaffen und unserer Intention Rechnung getragen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.33

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Nußbaumer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

18.33

Abgeordneter Ing. Wolfgang Nußbaumer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Aussagen meines Kollegen Trattner zum Sparkassengesetz unterstütze ich vehement und teile auch die Analyse von Professor Van der Bellen. Ich möchte mich daher in meinem kurzen Redebeitrag auf den Antrag zur Schaffung eines Privatisierungsgesetzes beziehen.

Die in den heutigen Redebeiträgen geäußerten Bedenken hinsichtlich der Regierungsvorlage zum Sparkassengesetz bestärken mich eigentlich in der Ansicht, daß ein Privatisierungsgesetz für den Bankensektor nötig ist. Ein solches Gesetz wird von uns Freiheitlichen schon seit langem gefordert, denn alle Schritte, die die Regierung in Richtung Privatisierung unternimmt, sind geprägt vom Wunsch nach Erhalt des politischen Einflusses. Wie sonst kann ich die Umwandlung der Anteilsverwaltungen in Stiftungen verstehen, wenn als Konsequenz – ich möchte nur als Beispiel hervorheben, was mit den Organen geschieht – der Vorstand und Sparkassenrat dann den Vorstand und Stiftungsrat bilden?

Durch die Möglichkeit der personellen Erneuerung, die unabhängig von Wahlen vor sich geht, wird die Macht der SPÖ – die im Augenblick möglicherweise andere Sorgen hat (der Redner deutet auf die leeren Sitzreihen der SPÖ) – eigentlich unabänderlich verankert. Irgendwo habe ich gelesen, daß es sich dabei um die Schaffung von sozialistischem Sondervermögen handelt. Ich denke, das wird schon so sein.

Es ist nur erstaunlich – und dabei denke ich an die AVZ –, daß die ÖVP das so einfach hinnimmt. Meine Damen und Herren von der ÖVP! Sie werden auch mit diesem neuen Sparkassengesetz von der SPÖ, und zwar mehrfach, über den Tisch gezogen und aufpoliert!

Umso wichtiger ist es, Privatisierungen so vorzunehmen, daß die unternehmerischen Entscheidungen nicht nur bei Unternehmensübernahmen, sondern auch im Bankenbereich nach betriebswirtschaftlichen Kriterien getroffen werden, und nicht nach dem parteipolitischen Machterhalt, den ich bereits angeschnitten habe. Ich sehe sonst für den österreichischen Bankenbereich keine Chance, im internationalen Wettbewerb zu bestehen – auch wenn das Ihr Ziel ist, Herr Finanzminister, wie Sie heute im Rahmen der Dringlichen Anfrage ausgeführt haben –, geschweige denn, daß der österreichische Bankenbereich mit diesem Gesetz in die erste Reihe der Finanzwelt zu bringen ist.

Was dies bedeutet, ist wohl klar: Nicht wettbewerbsfähig zu sein, heißt für eine Bank, zur verlängerten Werkbank oder zum Filialbetrieb ausländischer Bankkonzerne zu werden. Die Frage, ob dann in Österreich noch immer so viele gutbezahlte Bankdirektoren wie jetzt notwendig sein werden, können Sie natürlich selbst beantworten.

Aber die Reduktion der Zahl der Bankdirektoren wäre ja noch zu verkraften. Die damit verbundene viel geringere Anzahl von Beschäftigten im Bankwesen wird wesentlich schmerzlicher sein! Und über die Sicherheit der Kunden wird hier überhaupt nicht gesprochen, genauso wenig wie über die Rechte der Kleinanleger. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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