Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 161

Es ist doch so, daß der Anlaß für diese Novelle eine Mahnung der Europäischen Kommission war, daß die gesetzlichen Auflagen für die Zulassung als Großhändler für Tabakerzeugnisse in keinem Verhältnis zu dem verfolgten Zweck stehen und dieser Zweck auch durch gelindere Maßnahmen erreicht werden kann. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, daß die Verpflichtung zur Haltung von Lagerräumlichkeiten im Inland eine nach Artikel 30 EG-Vertrag verbotene Maßnahme darstellt. So weit, so gut – oder so weit, so schlecht.

Jetzt komme ich zur Praxis, Herr Bundesminister. Da nach tabaksteuerrechtlichen Vorschriften die Verbringung von Tabakerzeugnissen aus anderen EU-Mitgliedstaaten geregelt ist, wird in der Praxis ein Großhändler schon allein aus steuerlichen Gründen in Österreich über Lagerräumlichkeiten verfügen müssen. Sie beschließen also ein Gesetz, das etwas aufhebt, ohne das es in der Praxis überhaupt nicht geht. Ich finde da den vorauseilenden Gehorsam gegenüber der EU etwas überzogen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.54

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Als nächster zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Marizzi. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.54

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Böhacker, natürlich haben Sie in einigen Punkten recht, aber Sie wissen ganz genau, daß von der Europäischen Union eine Punktation vorliegt, wonach wir diese Gesetze, also das Tabakmonopolgesetz und das Tabaksteuergesetz, anpassen müssen. Das entspricht den Erfordernissen der Europäischen Union, und es hat ja auch einen Sinn, daß sich die Europäischen Union in bestimmte Bereiche vertieft. Daher ist es notwendig, diese Anpassungen zu machen.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich, meine sehr geehrten Damen und Herren, weil das mit Austria Tabak zusammenhängt, auch über die positiven Initiativen, die Herr Bundesfinanzminister Edlinger im Bereich der Privatisierung gesetzt hat, sprechen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man die Privatisierungen der Jahre 1997 bis 1999 Revue passieren läßt, dann kann man feststellen, daß wir sehr große Brocken auf den Markt gebracht haben – zwar manchmal mit medialen Auswirkungen, die nicht angenehm waren, aber immerhin wurden dabei vom Herrn Bundesminister große Dinge gemeistert.

So hat allein die Privatisierung der Austria Tabak einen Erlös in Höhe von 5,2 Milliarden Schilling gebracht. Vom Jahre 1997 bis 1999 sind letztendlich ungefähr 53 Milliarden Schilling aus Privatisierungen erlöst worden. Es ist also erfolgreich privatisiert worden – und nicht populistisch!

Damit bin ich beim Thema "Populismus" angelangt. Gestern haben die Liberalen dem Herrn Bundesminister vorgeworfen, er sei ein Populist, weil er nicht zugestimmt hat beziehungsweise weil er nicht der Meinung ist, daß der 13. und der 14. Monatsgehalt ... (Abg. Dr. Gredler: Das ist eine verkürzte Darstellung!) – Ich habe auch nur vier Minuten Redezeit. Ich kann Ihnen die Einzelheiten später erzählen. (Abg. Dr. Gredler: Stellen Sie es richtig dar!) Daher sind die Liberalen böse und haben gesagt, der Herr Bundesminister sei ein Populist. (Abg. Dr. Gredler: Sie dürfen keine verkürzten Darstellungen geben!)

Wenn ich mir vergegenwärtige, was die Redner vom Liberalen Forum zur Frage des Tabakmonopols gesagt haben, wie sie einfach mit der Methode der Neoliberalisierung über alles drüberfahren wollen und was sie in diesem Zusammenhang in bezug auf die Behinderten ausgeführt haben, dann muß ich sagen: Da reden Sie vom Liberalen Forum mit zwei Zungen! Das hat Herr Kollege Böhacker auch richtig erkannt. Jedenfalls verstehe ich Sie vom Liberalen Forum in dieser Hinsicht nicht mehr.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich meine, daß diese Novelle eine gute ist, und wir werden daher dem Entwurf unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

18.57


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite