Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 124

und 14. Gehalt beinhart gestrichen worden. Das ist jetzt die einzige Berufsgruppe, die keinen 13. und keinen 14. Bezug bekommt, und diese Kürzung kommt zirka einem Sechstel ihres Einkommens gleich. Trotz dieses Umstandes reden Sie aber von einer ausgewogenen Reform. Das halte ich ganz einfach für unaufrichtig!

Herr Staatssekretär! Ich hätte mir erwartet, daß Sie im Rahmen dieser Reform auch die finanzielle Lage der Rechtspraktikanten regeln. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Immerhin sind das ausgebildete Akademiker, die als Voraussetzung für ihre spätere Berufsausübung ein Gerichtsjahr brauchen. Aber Sie haben nicht nur die Ausbildungszeit von zwölf Monaten auf neun Monate gekürzt, sondern Sie haben ihnen ganz einfach auch noch das Gehalt um ein Sechstel gekürzt.

Keine andere Berufsgruppe hat einen solchen finanziellen Schaden erlitten. Ich bitte Sie, daß Sie dann, wenn Sie weiterhin von einer ausgewogenen Reform reden wollen, auch für die Rechtspraktikanten etwas tun, denn es ist überhaupt nicht gerechtfertigt, daß diese jungen Menschen finanziell so geschädigt werden.

Folgendes möchte ich Ihnen noch sagen: Die Rechtspraktikanten arbeiten genausoviel wie ein Richteramtsanwärter, sie üben ihre Tätigkeit den ganzen Tag aus. Es ist ja nicht so, daß Rechtspraktikanten nur ein oder zwei Stunden arbeiten, kommen und gehen können, wann sie wollen, sondern sie leisten ein vollwertige Arbeit. Es ist wirklich nicht einzusehen, warum diese Ungerechtigkeit bei den Rechtspraktikanten weiterhin aufrecht bleiben soll. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Van der Bellen.)

16.48

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Es wird vom Berichterstatter kein Schlußwort gewünscht.

Wir treten nun in das Abstimmungsverfahren ein, und ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, die Plätze einzunehmen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1506 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Gaugg und Genossen ein Verlangen auf getrennte Abstimmung hinsichtlich Artikel I Ziffern 21 und 23 gestellt. Ich werde daher zunächst über jene Teile des Gesetzentwurfs, die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffen sind, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstimmen lassen.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über Artikel I Ziffern 21 und 23 in der Fassung des Ausschußberichtes.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang, auch in der Fassung des Ausschußberichtes.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. (Abg. Dr. Khol: Die Aumayr ist nicht da!) – Dies ist einhellig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

So Sie dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen wollen, bitte ich Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Auch diese erfolgt einhellig. Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.


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