Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 198

22.00

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ganz so einfach wie Kollege Seidinger möchte ich es mir nicht machen. Es geht nicht nur um den Unterschied zwischen den Rollen der Opposition und der Regierungsparteien, wenn man für eine Grundsicherung eintritt. Ich möchte Kollegen Seidinger schon darauf aufmerksam machen, daß in der Bundesrepublik Deutschland der jetzige Arbeits- und Sozialminister Riester, früher Sekretär der Gewerkschaft IG-Metall, genau das für sein Land eingefordert hat, nämlich eine Grundsicherung unter Aufrechterhaltung des Sozialversicherungssystems.

Kollege Seidinger! Wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten, unser Pensionsmodell genau anzusehen, dann wüßten Sie, daß es auch prinzipiell machbar ist. Ich kann in dem, was Sie mit dieser Pensionsanpassung versucht haben, in Seitenbereichen durchaus Fortschritte sehen. So wird zum Beispiel, und das erachte ich als durchaus positiv, beim Zusammentreffen mehrerer Pensionen die Zulage, die 300 S beträgt, mit eben diesen 300 S begrenzt, ansonsten liegt die Zulage bei 3,5 Prozent. Das heißt, daß sich indirekt offensichtlich auch in der Regierung die Erkenntnis durchzusetzen beginnt, daß es eine Anzahl von Personen – das wird darin auch direkt beschrieben – gibt, die mehrere Pensionen haben und mit diesen ihren Pensionen eine Alterssicherung erwirtschaften, die auch sozusagen Limits übersteigen kann. – Genau das ist ein Problem.

Meine Damen und Herren! Das andere Problem ist, daß Sie bei der grundsätzlichen Pensionserhöhung wieder davon Abstand genommen haben. Kollegin Ministerin Hostasch weiß ja aus ihrer Zeit in der Gewerkschaft, daß es nicht nur Möglichkeiten von prozentuellen Lohnerhöhungen gibt, auch nicht nur den einfachen Sockelbetrag, sondern auch Mischsysteme. Das wäre auch beim Pensionszuschlag machbar gewesen! Damit könnte man auch nach oben hin begrenzen. Das wäre – weniger für das ASVG und die anderen Begleitgesetze, aber vor allem für die Beamtenpensionen – eine interessante Variante. Dort hat man jedoch offensichtlich auch darauf vergessen.

Dennoch: Nachdem auch in den letzten Jahren der Ausgleichszulagenrichtsatz nicht erhöht wurde und stagniert, würde ich meinen, daß es doch angebracht gewesen wäre, beim Ausgleichszulagenrichtsatz und bei den Personengruppen, die sich in dieser Kategorie befinden, eine deutlichere Erhöhung vorzunehmen, als das durch eine prozentuelle Erhöhung überhaupt möglich ist. Daher wäre es unser Vorschlag gewesen, hier eine Mischform zu entwickeln, wenn schon nicht einen einheitlichen Betrag, um den man erhöht. Da wäre für die, die nur sehr niedrige Pensionen erhalten, sinnvoller und sozial gerechter gewesen, denn da geht es nicht nur um die Ausgleichszulagenbezieher. (Abg. Seidinger: Bleiben wir bei den Ausgleichszulagen! Diese wurden von 1991 bis 1995 von 5 500 S auf 8 000 S erhöht!) Danke, Kollege Seidinger, für das Koreferat! Aber seit 1995 ist nichts erhöht worden, und es besteht das Problem, daß auch 7 800 S, wenn man den Krankenversicherungsbeitrag abzieht, relativ wenig sind. Wir können uns wohl darauf einigen, daß man mit 7 500 S nicht sehr viel hat und daß es angemessen wäre – nicht nur bei denjenigen mit 7 500 S, sondern auch bei jenen mit 8 000 S, von welchen es ganz besonders viele gibt, und auch noch bei jenen mit 9 000 S –, die Erhöhung deutlicher ausfallen zu lassen. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung gewesen, ein Schritt, den wir uns gewünscht hätten, der schon seit langem gefordert wird und den zu gehen Sie nicht bereit sind. Denn das wäre zumindest ein Schritt mehr in Richtung soziale Gerechtigkeit! (Beifall bei den Grünen.)

22.03

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. – Bitte.

22.03

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben vorgestern im Hauptausschuß beschlossen, daß die Pensionen generell um 1,5 Prozent steigen, und wir beschließen heute, daß es jetzt Einmalzahlungen von 600 S beziehungsweise 900 S zu den Ausgleichszulagen und im Juni noch einmal eine Einmalzahlung von maximal 300 S gibt.


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