Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 33

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Im Sinne einer in der Präsidialkonferenz einvernehmlich abgesprochenen Vorgangsweise schlage ich gemäß § 73 Abs. 2 der Geschäftsordnung vor, die Debatte und Abstimmung in Teilen durchzuführen.

Die Beratungen sollen gegliedert werden in einen Teil Finanzen, das sind die Artikel 39 bis 67, einen Teil Familie und Umwelt, das sind die Artikel 72, 86 und 87, einen Teil Bundeskanzleramt und Öffentlicher Dienst, das sind die Artikel 1 bis 19, einen Teil Justiz, das sind die Artikel 73 bis 78, einen Teil Inneres, das sind die Artikel 68 bis 71, 79 und 98, einen Teil Soziales, das sind die Artikel 21 bis 38, einen Teil Wissenschaft und Verkehr, das sind die Artikel 89, 90 und 92 bis 97, einen Teil Landwirtschaft, das sind die Artikel 84 und 85, sowie einen weiteren Teil, der die restlichen Teile des Strukturanpassungsgesetzes enthält.

Werden gegen diese Gliederung Einwendungen erhoben? – Das ist nicht der Fall, dann können wir so vorgehen.

Redezeitbeschränkungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten zur Tagesordnung erzielt.

Demgemäß soll für den heutigen Sitzungstag sowie für die Sitzung am 19. April eine Blockredezeit von 11 Wiener Stunden festgelegt werden, sodaß sich an diesen Tagen folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 165, ÖVP 154, Freiheitliche 143, Liberales Forum und Grüne je 99 Minuten.

Für den Sitzungstag am 17. und 18. April sind jeweils 13 Wiener Stunden vorgeschlagen, sodaß die Redezeit für die SPÖ 195, für die ÖVP 182, für die Freiheitlichen 169, für Liberale und Grüne je 117 Minuten beträgt.

Wenn ein Mitglied der Bundesregierung an einem Verhandlungstag in der Debatte länger als 20 Minuten spricht, so soll das Ausmaß der Überschreitung in die Redezeit der jeweiligen Fraktion eingerechnet werden. Der Bundesminister für Justiz bleibt von dieser Regelung unberührt.

Auch über diesen Vorschlag ist Konsens erzielt worden.

Gibt es dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das so beschlossen , und wir werden in diesem Sinne vorgehen.

Artikel 39 bis 67 des Strukturanpassungsgesetzes 1996

Finanzen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen also zu der Beratungsgruppe Finanzen und verhandeln die Artikel 39 bis 67. Auch hier wird Herr Abgeordneter Müller als eine Art Spezialberichterstatter fungieren. – Bitte sehr.

Berichterstatter Karl Gerfried Müller: Herr Präsident! Namens des Budgetausschusses stelle ich den Antrag , der Nationalrat wolle den in der Beratungsgruppe Finanzen zusammengefaßten Artikeln 39 bis 67 des Entwurfes eines Strukturanpassungsgesetzes 1996 in der Fassung des Ausschußberichtes in 95 der Beilagen die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke für die Antragstellung durch den Berichterstatter.

Die Redezeiten für den heutigen Sitzungstag brauche ich nicht noch einmal zu wiederholen.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stadler.

11.53

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Seit Aristoteles kennen wir die Gewaltenteilung als einen Grundsatz, nach dem unsere Verfassungs


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