Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 553

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Der Agrarkommissar Fischler hat nach eigenem Bekunden keine Bedenken gegen den Verzehr britischen Rindfleischs. Es sei nach wie vor sein Lieblingsfleisch, sagt er in seinem Heimatort Absam in Tirol. Er sehe auch keinen medizinischen Grund, in England auf den Verzehr von Rindfleisch zu verzichten!

Meine Damen und Herren! Ich kann nicht beurteilen, ob das tatsächlich der Wahrheit entspricht. Ich nehme nicht an, daß die "Wiener Zeitung" ein reißerisches Blatt ist. Wenn das der Herr Kommissar gesagt hat, was soll dann die Importsperre? Was sollen dann die Maßnahmen gegen Großbritannien? – Stellen Sie sich vor, wir hätten in Österreich eine Seuche, wir würden mit Exportverboten belegt, und der Kommissar würde sagen, er habe überhaupt keine Bedenken, es sei sein Lieblingsprodukt, das er dauernd in Österreich esse. Selbstverständlich würden wir zum Europäischen Gerichtshof gehen und den Fischler als obersten Zeugen laden. Da ist offensichtlich ein Skandal in einem Kopf oder in einer Redaktion passiert.

Meine Damen und Herren! Das ist eine Meldung, die unglaublich ist. Ich weiß nicht, wieweit Sie darüber informiert sind, Herr Minister Molterer, aber das kann nicht sein.

Nehmen wir an, Fischler hat recht, und es bestimmt nur die Hysterie über Export- und Importverbote. Dann sind mir die Import- und Exportverbote der Freiheitlichen lieber. Da weiß ich, warum sie es sagen. Aber wenn es nur Irrationalität ist, wie die internationale Agrarpolitik reagiert, wenn es nur mehr nationaler Lobbyismus der Amerikaner, der Deutschen, der Franzosen, der Österreicher ist, dann sage ich nur, die Agrarpolitik hat sich "verabschiedet".

Ich hoffe, daß das ein Skandal in der Redaktion und in der Übermittlung und nicht ein Skandal im Kopf des österreichischen Agrarkommissars Fischler ist.

Meine Damen und Herren! Ich hoffe, daß unsere Anträge, die ich jetzt noch vortragen muß, eine Mehrheit finden – ein bescheidener nachösterlicher Wunsch.

Unser erster Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wabl, Reichhold, Firlinger betreffend die im Entwurf vorliegenden Fleischhygiene-Verordnungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz wird ersucht, bei etwaigen Fleischuntersuchungs- oder Hygieneverordnungen folgende Grundsätze zu berücksichtigen:

Die Hygienebestimmungen für Fleisch müssen nach für bäuerliche Betriebe zumutbaren und verhältnismäßigen Bestimmungen ausgerichtet sein.

Die bäuerlichen Vermarktungsformen dürfen nicht durch praxisfremde Hygienebestimmungen behindert oder beschränkt werden.

Für bäuerliche Betriebe bis zu 50 GVE-Schlachtleistung im Jahr sollen jene Bedingungen und Anforderungen gelten, die in der Fleischhygieneverordnung 1994 festgelegt sind.

Bestimmungen, die bäuerliche Betriebe betreffen (Schlacht und Zerlegung), müssen zum Verständnis und zur Rechtssicherheit übersichtlich und klar festgelegt werden.

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Soviel ich weiß, entspricht das in etwa dem Wortlaut der Äußerung der Präsidentenkonferenz. Herr Schwarzböck, Herr Schwarzenberger und Herr Zweytick, ich nehme daher an, daß Sie dem zustimmen können.


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