Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 187

ob die vom Präsidenten des Wiener Straflandesgerichtes Dr. Woratsch aufgezeigten, durch die in die Rechtsprechung hineindrängende Parteipolitik verursachten Gefahren für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung zutreffen und wie sie beseitigt werden können,

ob und inwieweit in dem Strafverfahren gegen Klaus Mair und gegen Ing. Walter Meischberger politische und andere unsachliche Einflußnahmen stattgefunden haben, welche Ziele beziehungsweise Interessen dabei verfolgt wurden, wer dafür verantwortlich ist, welche Konsequenzen daraus gezogen wurden beziehungsweise noch gezogen werden und

darüber dem Nationalrat bis längstens 23. März 1999 zu berichten.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es wirklich bei allem so objektiv zugegangen ist, können Sie diesem Entschließungsantrag ohne weiteres zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist als nächste Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

21.46

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte aus Zeitgründen gar nicht auf die Vorwürfe an die Justiz eingehen, die hier jetzt geäußert worden sind. (Abg. Scheibner: Tun Sie es doch! – Abg. Mag. Stadler: Wenn Sie dazu in der Lage sind, tun Sie es bitte!) Ich möchte auch nicht auf die Vorwürfe an den Herrn Bundesminister eingehen, ich denke, daß er selbst imstande ist, sich dagegen zu wehren. Das, was hier gesagt worden ist, ist wirklich absurd.

Ich möchte mich lieber mit der Novelle beschäftigen, die wir heute hier beschließen sollen. Ich möchte sagen, daß ich mich darüber freue, daß wir sie beschließen, denn ich halte sie für einen wichtigen Schritt zur Erweiterung der Reaktionsmöglichkeiten des Staates auf strafrechtlich relevantes Verhalten, für einen Quantensprung und eine wirklich bedeutende Reform. (Abg. Jung: Können Sie uns auch sagen, warum?)

Durch den außergerichtlichen Tatausgleich, aber auch durch die anderen Formen der Diversion wird die Möglichkeit geschaffen, nicht nur mit der traditionellen Haft- und Geldstrafe zu reagieren, sondern andere und meiner Ansicht nach in vielen Fälle bessere Wege zu finden, um dem Täter sein rechtswidriges Verhalten vor Augen zu führen, dem Opfer Genugtuung zu geben und damit für die Wiederherstellung des sozialen Friedens zu sorgen. Das ist der Kern dieser Novelle, auch wenn hier jetzt immer wieder etwas anderes behauptet worden ist.

Es geht nicht um Entkriminalisierung, und zwar nicht deshalb, weil das materielle Strafrecht in keiner Weise geändert wird, sondern es geht auch in dem konkreten Fall nicht um Entkriminalisierung. Das Verhalten ist ja strafbar, es wird nur eine andere Form der Reaktion gesucht. Ich meine – und darin stimmen auch alle Experten überein –, daß das in vielen Fällen – nicht in allen, aber in vielen Fällen – eine vernünftigere Vorgangsweise ist.

Wieder zur Stellung des Opfers: Es ist schon mehrmals gesagt worden – auch wenn Sie das bestreiten, es ist so! –, daß sich die Stellung des Opfers in diesem Verfahren wesentlich verbessert. Wir wissen genau, daß im Strafverfahren das Opfer keinen wirklichen Stellenwert hat, daß es Zeuge ist, aber nicht einbezogen wird in der Weise, daß der Tatverdächtige aufgefordert wird, seine Schuld dem Opfer gegenüber anzuerkennen, Einsicht zu zeigen und Wiedergutmachung zu leisten. Der bisherige Anwendungsbereich zeigt, daß es sehr positiv ist, wenn versucht wird, einen Ausgleich zwischen Täter und Opfer zu finden. (Abg. Jung: Da zeigt sich jetzt Erklärungsnotstand!)


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