Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 205

Ich lasse jetzt über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 1627 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen, abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Dieser Bericht ist mehrheitlich angenommen.

20. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1478 der Beilagen): Bundesgesetz über die Errichtung des Bezirksgerichts Leopoldstadt und die Änderung der Zuständigkeiten der Bezirksgerichte Floridsdorf und Donaustadt (5. Novelle zum Bezirksgerichts-Organisationsgesetz für Wien) (1628 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zum 20. Punkt der Tagesordnung.

Eine mündliche Berichterstattung wurde nicht verlangt.

Wir beginnen die Debatte mit einer Wortmeldung von Frau Abgeordneter Bures. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

23.06

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte in aller gewünschten Kürze doch zu der Regierungsvorlage Stellung nehmen.

Worum geht es? – Es geht darum, daß wir die Errichtung eines neuen Bezirksgerichtes beschließen sollten, nämlich in der Leopoldstadt. Dies wird mehrere Folgewirkungen haben, vor allem, weil es durch die Errichtung dieses Bezirksgerichtes zu einer Entlastung der Bezirksgerichte Floridsdorf und Donaustadt kommt.

Ich möchte nur in Erinnerung rufen, daß es natürlich aufgrund der Bevölkerungsentwicklung vor allem in den Wiener Bezirken Floridsdorf und Donaustadt und aufgrund der Wohnbauoffensive in Wien notwendig ist, auch im Bürgerinteresse eine Erleichterung zu schaffen, auch aufgrund der großen Raumnot des Bezirksgerichtes Floridsdorf. Dieses ist momentan für den 20. und den 21. Bezirk zuständig, und das Bezirksgericht Donaustadt für den 22. und den 2. Bezirk. Ich denke, daß es ohnedies längst ansteht, dort eine Lösung zu finden, um eine Maßnahme gegen diese Raumnot zu setzen.

Herr Bundesminister! Erlauben Sie mir – obwohl dieser Punkt in keinem direkten inhaltlichen Zusammenhang steht; es gibt aber sehr wohl einen zeitlichen Zusammenhang –, ganz kurz darauf hinzuweisen, daß es vom Betriebsausschuß des Landesgerichtes für Strafsachen ebenso wie für Zivilrechtssachen Briefe an die Nationalratsabgeordneten gegeben hat, in denen es vor allem darum geht, daß wir ersucht werden, zu der Entschließung, die wir 1992 hier einstimmig beschlossen haben, Stellung zu nehmen. Es geht dabei um die Einrichtung von Mischgerichten, vor allem im Bezirk Landstraße. Es gibt hiezu Bedenken, und es hat auch eine Umfrage unter den Bediensteten gegeben.

Ich meine, daß es unsere Aufgabe ist, in Zukunft genau zu prüfen, ob das, was wir beispielsweise im Jahr 1992 als Zielsetzung formuliert haben, heute auch noch seine Gültigkeit hat. Der Zusammenhang ist meiner Ansicht nach darin zu sehen, daß es legitim ist, sich in Anbetracht der derzeitigen budgetären Situation die Frage zu stellen – die Errichtung des neuen Bezirksgerichtes Leopoldstadt, die heute beschlossen werden soll, ist beispielsweise mit Kosten von 135 Millionen Schilling verbunden –, ob es in Zukunft sinnvoll oder erforderlich ist, weiterhin Geld für bauliche Maßnahmen zur Verfügung zu stellen, oder ob es in dem einen oder anderen Fall nicht sinnvoller wäre, diese Mittel für verfahrensbeschleunigende Maßnahmen zu verwenden.

Nichtsdestotrotz ist in der Sache der Vorlage, die heute zur Abstimmung gebracht wird, die Zustimmung im Interesse der Bevölkerung. Es ist ein Beitrag zu mehr Bürgerfreundlichkeit,


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