Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 166. Sitzung / 15

259/M

Wie beurteilen Sie den Umstand, daß durch die jüngsten Entscheidungen des unabhängigen Bundesasylsenates, Kosovo-Flüchtlingen in Österreich Asyl zu gewähren, negative erstinstanzliche Bescheide aufgehoben werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister. – Wobei ich noch sagen darf, der Herr Bundesminister ist 3 Minuten zu spät gekommen, weil eine Sitzung des Hauptausschusses stattgefunden hat, die eben offenbar erst um 9 Uhr zu Ende gegangen ist. – Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Sehr geehrter Herr Präsident! Danke für die Entschuldigung und für die Rechtfertigung meines Zuspätkommens.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten: Die Asylbehörde erster Instanz ist gemäß dem Asylgesetz 1997 das bereits 1991 eingerichtete Bundesasylamt. Es handelt sich beim Bundesasylamt um eine Verwaltungsbehörde mit Zuständigkeit für alle in Österreich gestellten Asylanträge.

Über Rechtsmittel gegen Bescheide des Bundesasylamtes entscheidet der unabhängige Bundesasylsenat. Dieser ist aufgrund der Gesetzeslage weisungsfrei und gehört als zweite Instanz nicht mehr zum Innenministerium, sondern zum Bundeskanzleramt.

Ich bin überzeugt davon, daß die Asylbehörde erster Instanz – nämlich das Bundesasylamt – bezogen auf den jeweiligen Entscheidungszeitpunkt richtig entschieden hat. Dem widerspricht auch nicht, daß die zweite Instanz zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund der Änderung der Realität, aufgrund der Änderung der politischen und tatsächlichen Verhältnisse zu einer anderen Entscheidung kommt.

Und genau so sehe ich das in dieser Debatte und Diskussion. Die Entscheidung der ersten Instanz ist unter anderen politischen Vorzeichen gefallen, als jetzt die Entscheidung der zweiten Instanz gefallen ist. Ich gehe deshalb davon aus, daß die Entscheidung des unabhängigen Bundesasylsenates eine ist, die vor allem von den aktuellen dramatischen Ereignissen im Kosovo und rund um den Kosovo geleitet und gelenkt wird. Über diese Entscheidung des unabhängigen Bundesasylsenates und mancher Richter in diesem unabhängigen Bundesasylsenat maße ich mir kein Urteil an und steht mir meiner Meinung nach ein solches Urteil auch nicht zu.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Heißt das, Herr Minister, daß alle Flüchtlinge aus dem Kosovo nach der Genfer Konvention Flüchtlinge sind, obwohl es sich eigentlich um Kriegsflüchtlinge handelt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Minister, bitte. (Unruhe im Saal.)

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Ich bin heute sehr sensibel, Herr Präsident, und ich bitte, daß es vielleicht ein bißchen leiser ist, weil ich ... (Abg. Dr. Ofner: Ein sensibler Innenminister! Was ist denn das?)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Minister! Darf ich dich einladen, von diesem Pult aus (auf einen anderen Platz auf der Regierungsbank weisend) die Fragen zu beantworten? Ich darf gleichzeitig die Mitarbeiter bitten, die dort erforderlichen Arbeiten auf das notwendige Ausmaß zu reduzieren.

Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Danke vielmals. – Frau Abgeordnete! Wenn der entsprechende Bescheid so lautet und die entsprechende Entscheidung von der zweiten Instanz so getroffen wird, dann ist diejenige Person ein anerkannter Asylwerber.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Trinkl, bitte.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite