Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 512

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den Gesetzes endlich eine Möglichkeit für die Bildung von Erwerbsgesellschaften für niedergelassene Ärzte geschaffen wird, denn dann wird der Anteil der extramuralen Versorgung sicherlich stärker zunehmen, als er nach dem Vorarlberger Modell mit den gegenwärtigen Zunahmen im ambulanten Bereich von 13 Prozent ausgewiesen ist.

Ich glaube daher, daß die Hoffnung, die man von seiten der Regierungsparteien in die jetzige Umstellung setzt, eine trügerische ist. Es ist das sicherlich eine Umstellung, aber keine grundlegende Reform. Das wird mit Sicherheit nicht die erwarteten Einsparungen bringen, wenn man nicht den Schritt macht, auch die niedergelassenen Ärzte in entsprechender Form in das leistungshonorierte System miteinzubeziehen.

Ein Beispiel: Wenn ein Augenarzt in der niedergelassenen Praxis einem Patienten etwa einen Fremdkörper aus der Hornhaut entfernt, ausfräst, dann erhält er in einem Bundesland für diese Leistung – das ist eine Arbeit von etwa einer Dreiviertelstunde – zirka 240 S, während im Krankenhaus, wenn man alles rechnet, also mit Krankentransport und Aufenthaltskosten, dafür etwa 2 600 S zu leisten sind. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rasinger .) Im Mindestfall, Kollege Rasinger, das gebe ich zu.

Bei der Gleichstellung des niedergelassenen und privaten Bereiches sind also mit Sicherheit Einsparungspotentiale vorzufinden, sodaß dieser Bereich auch bei den Ländertöpfen in entsprechender Form gemäß jenem Anteil der Grundversorgung, den er für die österreichische Krankenversicherung leistet, verpflichtend mitberücksichtigt werden muß – noch dazu, wenn man bedenkt, daß ab 1997 die Mehrwertsteuer den niedergelassenen Bereich voll trifft, während sich die ...

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Den Schlußsatz bitte!

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (fortsetzend): ... Krankenanstalten dann im entsprechenden Ausgleichsverfahren zwischen Bund, Ländern und Gemeinden die Mehrwertsteuer wieder zurückholen.

Das sei nur zum Grundsätzlichen gesagt, und ich würde dem Kollegen Lackner empfehlen: vielleicht weniger Hochmut und mehr Zuhören! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.09

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Frau Bundesministerin! Wollen Sie jetzt das Wort oder am Schluß? – Bitte.

20.10

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Danke, Herr Präsident! – Die Tatsache, daß sich Herr Abgeordneter Haupt gemeldet hat, hat dazu geführt, daß ich mich besonnen habe, daß ich etwas nicht getan habe, was ich mir vorgenommen hatte, zu tun und was man als guterzogener Mensch eigentlich tut – und ich hoffe, daß ich das bin –, ich habe nämlich vergessen, mich zu bedanken.

Herr Abgeordneter Guggenberger hat in seiner Rede hier gesagt, diese Spitalsreform habe viele Väter und sie habe eine Mutter. Darauf ist ein präsidentliches Wort gekommen. Herr Präsident Fischer hat gesagt, die Kompromißfähigkeit sei auch eine Mutter. Herr Präsident! Das ist richtig, und diese hohe Kompromißfähigkeit war es, die dazu geführt hat, daß die Reform des österreichischen Gesundheitswesens nun endlich mit einem ersten und sehr wichtigen Schritt in die richtige Richtung gegangen werden kann. (Abg. Dr. Pumberger: 17 Jahre!)

Ich möchte mich daher bei all denen bedanken, die wesentlich dazu beigetragen haben, dieses Reformvorhaben voranzutreiben und zu verwirklichen, und dazu gehört selbstverständlich der Gesundheitssprecher unserer Partei, Abgeordneter Guggenberger, es gehören Herr Abgeordneter Rasinger und Herr Abgeordneter Leiner dazu. Diese Koalition, deren Arbeit, deren gute Zusammenarbeit hat es zuwege gebracht, daß das Reformvorhaben verwirklicht werden konnte. Aber wir müssen alle ehrlich sein und auch zugeben: Wir hätten es nicht geschafft, gäbe es nicht eine Anzahl von äußerst effizient arbeitenden Beamtinnen und Beamten, die wirklich


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