Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 171. Sitzung / 33

Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 und das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997 geändert werden (1853 der Beilagen) dem Bautenausschuß

und

Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes – Statut (1852 der Beilagen) dem Verfassungsausschuß zu.

Ankündigung eines Dringlichen Antrages

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe bekannt, daß die Abgeordneten Mag. Firlinger und Genossen vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt haben, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 1098/A (E) der Abgeordneten Mag. Firlinger und Genossen betreffend die Dringlichkeit von Maßnahmen zur Beseitigung von Einkommenskürzungen der Mieter gemeinnütziger Wohnungen durch ungerechtfertigte, überhöhte Mieten infolge der Verquickung von Politik-, Banken- und Versicherungsinteressen im gemeinnützigen Wohnbau dringlich zu behandeln.

Nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung wird dieser Dringliche Antrag um 15 Uhr zum Aufruf gelangen.

Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters teile ich vor Eingang in die Tagesordnung mit, daß Frau Abgeordnete Mag. Stoisits und Herr Abgeordneter Dr. Kier beantragt haben, dem Verfassungsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 1080/A (E) der Abgeordneten Dr. Schmidt, Dr. Petrovic und Genossen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Inneres eine Frist bis zum 1. Juni 1999 zu setzen.

Es liegt in diesem Zusammenhang das von fünf Abgeordneten gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen. Da soeben für die heutige Sitzung für 15 Uhr die Behandlung eines Dringlichen Antrages anberaumt wurde, wird diese kurze Debatte im Anschluß an die Verhandlung des Dringlichen Antrages stattfinden. Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag erfolgt nach Abschluß der Debatte.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt mir der Vorschlag vor, die Debatte über die Punkte 1 bis 10 sowie auch die Punkte 12 und 13, 14 und 15, 16 bis 18 und 22 bis 24 der heutigen Tagesordnung zusammenzufassen.

Gibt es dagegen eine Einwendung? – Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so vorgehen.

Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt, und zwar wie folgt: Es wurde eine Tagesblockredezeit von 9 "Wiener Stunden" vereinbart, sodaß sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 135 Minuten, ÖVP 126 Minuten, Freiheitliche 117 Minuten, Liberales Forum und Grüne je 81 Minuten. Darüber hat der Nationalrat zu befinden.

Gibt es dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das einstimmig so beschlossen.


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