Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 262

Die Weitergabe von Leistungen durch Generalunternehmer beziehungsweise an Subunternehmen im Ausmaß von über 50 Prozent des Auftragswertes ist ab jetzt nicht mehr erlaubt. Ich glaube auch, daß das sinnlos ist, weil eine Verschleierung der Beschäftigungsverhältnisse dadurch nur unwesentlich erschwert wurde. (Abg. Silhavy: Das ist ein eindeutig verschleierter Zugang zur Thematik!)

Andererseits – Frau Kollegin, ich habe nicht so viel Zeit, daß ich Ihnen jetzt auch noch zuhören könnte – wird ein Einsetzen von Generalunternehmern dadurch erschwert, weil ja nicht einmal ein Baumeister in der Lage ist, bei einem normalen Bauvorhaben mehr als 30 Prozent der Gesamtleistungen selbst zu erbringen, und nur staats- oder bankennahe Industriebetriebe im Baubereich in der Lage sind, mit vielen Konzessionen diese Generalaufträge zu übernehmen. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Zudem ist bei öffentlichen Aufträgen zu beachten, daß die oft unabsehbaren Zeitabläufe alle Firmen zu einer Angebotsabgabe und Auftragsannahme auf gut Glück, unabhängig von der Betriebsauslastung, zwingen. Wenn die Ausführung dann zufällig mit vielen anderen Aufträgen zusammenfällt, ist diese Weitergabe an Subunternehmer, die oft einen Großteil des Auftrages betrifft, üblich und für denjenigen, der den Auftrag weitergibt, auch wirtschaftlich notwendig.

Da die Aufnahme großer zusätzlicher Personalmengen für einen kurzen Zeitraum nicht sinnvoll und auch nicht durchführbar ist und dadurch im Prinzip nur das Risiko erhöht wird, glaube ich nicht, daß das notwendig ist. Was bleibt übrig? – Die öffentliche Hand muß, wenn nicht von Ausnahmeregelungen Gebrauch gemacht wird, dann insgesamt damit rechnen, die Entlastung durch ein Generalunternehmen nicht mehr zu erhalten oder mit höheren Preisen bezahlen zu müssen.

Außerdem kommt es jetzt, wie wir gehört haben, weil die Koalitionsparteien unserem Abänderungsantrag nicht zustimmen, zu einer gesetzlichen Schlechterstellung österreichischer Montagearbeiter innerhalb und außerhalb der Europäischen Union.

Herr Dr. Feurstein, wenn Sie sagen, daß dadurch den Konsumenten geholfen wird, dann ist das eine reine Augenauswischerei und eine Ausrede von Ihnen. Etwas Besseres fällt Ihnen anscheinend nicht ein. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist im Prinzip eine Schlechterstellung für die österreichischen Montagearbeiter, weil sie drei Monate lang nicht unter österreichischen arbeits- und sozialrechtlichen Bedingungen, sondern nach EU-Richtlinien arbeiten müssen und damit schlechteren Bedingungen ausgesetzt sind als hier in Österreich.

Man kann eigentlich ohne Übertreibung sagen, daß die österreichische Bundesregierung beim Versuch, hier eine Besserstellung innerhalb der EU zu erreichen, im Prinzip gescheitert ist, weil Sie unserem Abänderungsantrag nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Ironische Heiterkeit der Abg. Rosemarie Bauer.)

1.04

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Silhavy. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

1.04

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine beiden Vorrednerinnen meiner Fraktion haben bereits inhaltlich zum ersten dieser beiden Tagesordnungspunkte gesprochen. Frau Kollegin Reitsamer hat darauf hingewiesen, daß es leider aufgrund der starren Haltung der ÖVP nicht möglich war, ein Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in der Form durchzubringen, in der es auch von Effizienz gekennzeichnet gewesen wäre. (Abg. Steibl: Damit wurde aber auch etwas Gutes getan, denn sonst wären alle Häuselbauer auf der Strecke geblieben!)

Herr Kollege Feurstein! Nun ein Wort zu Ihnen: Sie haben heute das Antimißbrauchsgesetz in der seinerzeit beschlossenen Fassung so bedauert. Wenn wir auf die ÖVP gewartet hätten,


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