Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 263

dann hätten wir bis heute keine gesetzliche Grundlage. Daher sollten Sie uns dankbar sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Die vorliegende ASVG-Novelle basiert, wie bereits mehrfach festgestellt wurde, auf einer Ausschußbemerkung anläßlich der Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Ein bißchen muß ich Kollegen Öllinger und Kollegen Kier hier natürlich schon widersprechen, denn warum Alimentation und Unterhaltsleistung andere Einkommensbegriffe sind als sonstige anrechenbare Einkommen, das müssen Sie mir erst einmal erklären.

Es ist uns nicht gelungen – ich habe das bereits seinerzeit anläßlich dieser Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz gesagt –, mit der ÖVP im Zusammenhang mit dem Eherechts-Ände-rungsgesetz eine entsprechende sozialversicherungsrechtliche Regelung auszuverhandeln. Ridi, weil du das bedauerst, darf ich dich schon darauf hinweisen, daß es ja Grundlagen dazu gibt: Schon seinerzeit, als Helga Konrad Ministerin war, haben wir Vorschläge gemacht, wie wir zu einer besseren sozialversicherungs- und pensionsversicherungsrechtlichen Absicherung für Frauen kommen könnten, nur: Das hat die ÖVP leider nie interessiert. Das ist das Problem dabei. (Abg. Steibl: Indem die Frauen 1 500 bis 1 800 S zahlen! Wo sollen sie dieses Geld herbekommen?)

Ich darf auf die Regelung, die wir jetzt getroffen haben, zurückkommen. Diese Regelung – und diesbezüglich verstehe ich die Einwände von Kollegen Kier und Kollegen Öllinger nicht – umfaßt nämlich nicht nur den Krankenversicherungsschutz für Frauen, die jetzt keinen Schutz haben, weil sie aus der Notstandshilfe herausfallen, sondern sie sieht auch für Personen, die nach der Scheidung in nicht so guten sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen leben, die Möglichkeit vor, diese begünstigte Krankenversicherung zu beziehen. Ich denke mir, zumindest dies sollte für Sie ein Ansatzpunkt dazu sein – denn insofern geht diese Regelung weit über die Ausschußfeststellung hinaus –, uns Ihre Zustimmung zu geben.

Frau Bundesministerin! Ich möchte mich wirklich sehr herzlich dafür bedanken, daß die Regierungsvorlage, die vom Ministerium gekommen ist, diesen Teil mit umfaßt hat. Sie hat in bezug auf eine große Problematik, die wir auf der anderen Ebene, nämlich beim heutigen Tagesordnungspunkt 1, nicht regeln konnten, eine Regelung geschaffen, gerade für schutzbedürftige Personen.

Ich denke, wir alle, vor allem wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, können mit großer Freude dieser Vorlage zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

1.07

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Donabauer vor. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

1.07

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Es stehen zwei Materien zur Verhandlung. Wenn Frau Haller hier meinte, daß wir in der Sozialausschußsitzung vom 10. Juni nichts mehr bewegen konnten und nur mehr zwei Tagesordnungspunkte erledigt haben, kann ich Ihnen beruhigt sagen: Wir haben eben alles aufgearbeitet und nicht mehr zu erledigen gehabt. – So einfach ist die Sache zu erklären. (Heiterkeit bei den Freiheitlichen. – Abg. Haller: Selten so gelacht!)

Daß wir handlungsfähig waren, kann ich Ihnen beweisen, denn daß die Ausschußbemerkung vom 12. Mai bereits in dieser Ausschußsitzung erledigt werden konnte, war nur deshalb möglich, weil Gottfried Feurstein und Annemarie Reitsamer gemeinsam mit der Frau Bundesminister diesbezüglich initiativ geworden sind. Das ist doch eine gute Sache!

Was haben wir gemacht? – Nichts anderes, als einer Gruppe von Menschen – in diesem Fall Frauen – zu helfen, die in einer besonders bedrängten Situation nicht einmal den Krankenversicherungsschutz hatten und die auch nicht das nötige Geld haben, um sich einen Krankenversicherungsschutz nach herkömmlicher gesetzlicher Regelung selbst verschaffen zu können. Das ist eine gute Sache, und sie findet gerade deshalb selbstverständlich unsere Zustimmung.


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