Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 165

Nochmals: Wir werden dem nicht zustimmen, weil zurzeit keine Übereinstimmung in der Koalition erzielbar ist, wobei ich gleich dazusagen darf: Wir bekämen derzeit leider Gottes – das hat ja auch die Abstimmung über den § 209 StGB gezeigt –, sofern da kein Stimmungswandel einkehrt, im ganzen Haus keine Mehrheit zustande, weil schließlich auch deine Fraktion, lieber Kollege Krüger, da nicht mitgeht. Es würde hier also sowohl der eine als auch der andere Weg nicht funktionieren.

Es gibt eine Empfehlung des Europarates aus dem Jahre 1981, wonach alle Mitglieder des Europarates diskriminierende Elemente gerade auch im Sexualstrafrecht zurückdrängen sollen. Das gleiche gilt natürlich auch für Lebensgemeinschaften und damit zusammenhängende Auswirkungen im Mietrechtsgesetz. Es besteht natürlich kein wirklich sachlicher Grund zu verlangen, daß eine Lebensgemeinschaft zwischen Gleichgeschlechtlichen anders bewertet werden soll.

Wir haben uns in der Vergangenheit oft die Mühe gemacht, diese Diskussion zu versachlichen. Wir hatten dazu im Jahre 1995 im Justizausschuß ein umfassendes Hearing, dem Experten beigezogen wurden, die einhellig – eine Dame mit etwas Zurückhaltung – den Standpunkt vertreten haben, daß es völlig unakzeptabel ist, daß in bezug darauf eine unterschiedliche Altersgrenze angesetzt wird – je nachdem, ob es sich um Männer oder Frauen handelt. Letztlich ist das natürlich auch eine Wertungsfrage, wenn gesagt wird, hier würden Frauen anders als Männer bewertet werden. – Ich meine, eine weitere Argumentation ist gar nicht notwendig, denn es ist ganz klar, daß das sachlich nicht gerechtfertigt ist.

Abschließend möchte ich meine Hoffnung sozusagen auch dadurch untermalen, indem ich einem Interview beziehungsweise einer Darstellung des Kollegen Schwimmer in der Zeitschrift "Falter" entnehme, daß dieser von sich aus – offensichtlich im Zusammenhang mit der Menschenrechtskonvention – einen Brief geschrieben hat, in dem er ausdrücklich erklärt, daß dieser derzeitige Zustand im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention steht. (Ing. Langthaler: Weil er als Generalsekretär des Europarates gewählt werden will!)

Das ist eine Erklärung des Kollegen Schwimmer, die an Klarheit nichts zu wünschen übrigläßt. Schwimmer sagt eindeutig, dieser derzeitige Zustand sei menschenrechtswidrig, also mit der EMRK in Widerspruch stehend.

Ich darf Sie von der ÖVP herzlich einladen, im Rahmen einer sachlichen Diskussion den Standpunkt, den Sie derzeit einnehmen, nochmals zu überlegen, damit mit einer breiten Übereinstimmung die nicht mehr akzeptablen Bestimmungen gestrichen werden.

Das gilt aber nicht nur für das Mietrechtsgesetz, das gilt natürlich auch für den § 209 StGB, und das gilt auch für einige sozialrechtliche Bestimmungen.

Kommen wir zu einer breiten Übereinstimmung darüber, daß die Festschreibung des unterschiedlichen Alters, dieses Verhalten einer Gruppe von Menschen gegenüber sachlich nicht gerechtfertigt ist, und beenden wir diese Diskussion, indem wir diese Paragraphen ändern! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.41

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Fekter. 5 Minuten. – Bitte.

17.41

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben ja diese Debatte schon öfter geführt, und ich habe unsere Position schon mehrmals hier in diesem Haus dargelegt. Wir sind gegen eine Ausweitung von Eintrittsrechten in Mietverträge, weil damit das Eigentumsrecht stark eingeschränkt wird. Jede gesetzliche Ausweitung eines Mietvertrages auf andere Personen als den Mieter bedeutet natürlich gleichzeitig eine Einschränkung für den Hauseigentümer, der sich dann seine Mieter nicht mehr aussuchen kann. Jede Ausweitung ist somit auch ein Angriff auf die Vertragsfreiheit. Aus diesen


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