Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 166

Überlegungen haben wir diese Wünsche, die Eintrittsrechte auch auf andere Personen als die derzeit im Gesetz genannten auszuweiten, immer abgelehnt.

Wenn nämlich jemand über seine Wohnung verfügen will, wenn jemand sich die Menschen aussuchen will, die in dieser Wohnung sein sollen, für diesen Fall gibt es das Institut des Wohnungseigentumes. Und es ist jedem unbenommen, sich selbst zu entscheiden, will er in einer Eigentumswohnung wohnen, dann hat er mehr Rechte, oder will er in einer Mietwohnung wohnen, dann muß er halt akzeptieren, daß der Mietvertrag unter Umständen nicht vererbbar ist. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Bures: Wie halten Sie es mit dem Mieterschutz?)

Die im Gesetz derzeit festgelegten eintrittsberechtigten Personen sind ganz nahe an das Familienverhältnis geknüpft. Der Kreis wurde dann auf Lebensgemeinschaften ausgeweitet, und zwar haben wir damals ganz klar vor Augen gehabt, daß es viele ältere Paare gibt, die nicht heiraten, um gewisse Sozialleistungen nicht zu verlieren. Damals haben wir gesagt, diesen Lebensgemeinschaften soll auch ein Eintrittsrecht zukommen. Niemals hat man damals daran gedacht, die Lebensgemeinschaften generell dem Familienstatus gleichzustellen. Man hat damals aber auch nicht beabsichtigt, Lebensgemeinschaften scheibchenweise der Ehe anzunähern.

Das eigentliche Problem, nämlich daß hier soziale Härtefälle, die Kollege Barmüller erwähnt hat, entstehen, kann man auch mit anderen vertraglichen Regelungen lösen. Deshalb muß nicht wieder ein derart massiver Angriff auf das Eigentum erfolgen und nicht wieder das Mietrechtsgesetz sozusagen eigentumsähnlich ausgestattet werden, eben nur in einer Einbahnstraße, nämlich nur auf seiten der Mieter. Wir akzeptieren das nicht. Eigentumswohnungen können selbstverständlich vererbt werden, und man kann in diesem Bereich sehr wohl vertraglich klar regeln, wer der Nachmieter ist.

Wir haben eine klare Position zum Schutz des Eigentums, und wir haben auch eine klare Position zum Schutz der Ehe, die wir uns für Homosexuelle erstens nicht vorstellen können. Und zweitens werden wir einer scheibchenweisen Demontage der Ehe, nämlich sie den Lebensgemeinschaften anzunähern, nicht zusehen und auch nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

17.44

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Krüger. – Bitte.

17.45

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir treten dem Fristsetzungsantrag selbstverständlich bei. Das ist überhaupt keine Frage. Ich finde, es ist ein arges demokratiepolitisches Defizit, daß Anträge überhaupt irgendwo verschimmeln und zwei Jahre nicht erledigt werden. Wie ernst nimmt sich denn dieses Parlament, das Anträge bewußt nicht auf die Tagesordnung nimmt?

Ich möchte diese Debatte auch zum Anlaß nehmen, auf dieses parlamentarische und demokratiepolitische Defizit hinzuweisen. Wenn ein Antrag von der Opposition eingebracht wird, der den Regierungsparteien nicht paßt, dann gibt es mehrere Möglichkeiten, wie man damit umgeht. Die primäre Variante, die hier angewendet wird, ist, diesen Antrag ganz einfach nicht auf die Tagesordnung eines Ausschusses zu setzen. Man spricht nicht darüber, man setzt ihn nicht auf die Tagesordnung, so wie es in diesem Fall geschehen ist. Die zweite Variante ist: Man setzt den Antrag auf die Tagesordnung – etwa, weil ein Einvernehmen in der Präsidiale hergestellt wurde –, man erklärt aber im Ausschuß, die Behandlung dieses Antrages zu vertagen. Es kommt ebenfalls nicht zu einer Entscheidung in der Sache hier im Plenum. Aber es gibt noch eine dritte Möglichkeit: Die Koalition erklärt nicht eine Vertagung, sondern weist den Antrag einem Unterausschuß zu.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von Rot und Schwarz! Sehen Sie denn nicht, wie die Demokratie dadurch ausgehöhlt wird, daß gesetzgeberische Anträge – ob es Initiativanträge sind, ob es Entschließungsanträge sind – hier bewußt vom Hohen Haus, bewußt von einer zweiten und dritten Lesung und Beschlußfassung ferngehalten werden? Was ist denn das für eine


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