Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 64

Der im Titel bezeichnete Bericht wird wie folgt geändert:

"§ 42 Abs. 1 Z 6. Drei Vertreter privater Organisationen, die sich mit Datenschutzfragen beschäftigen."

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Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Feurstein, Sie sind am Wort.

12.07

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es ist bereits betont worden, daß dieses Datenschutzgesetz, das wir jetzt beschließen, einen wesentlichen Fortschritt bedeutet, was den Schutz von sensiblen Daten, also von Daten, die die einzelne Person betreffen, angeht. Und es geht eben darum, daß eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt wird.

Ich bin mir dessen bewußt, daß dieser verbesserte Schutz, dieser verstärkte Schutz für die Wirtschaft nicht überall angenehm ist, insbesondere nicht für die Versicherungswirtschaft. Wir haben daher mit Nachdruck verlangt, daß der Schutz auch im Bereich jener Daten, die in der Versicherungswirtschaft gesammelt werden, zu gewährleisten ist. Und ich bin sehr froh darüber, daß es zu einer Fünfparteieneinigung gekommen ist, daß dann, wenn die Versicherungswirtschaft personenbezogene Daten, und zwar Gesundheitsdaten, die besonders sensibel sind, erfaßt, verwendet, heranzieht, der betroffene Versicherte darüber informiert wird und ein Widerspruchsrecht hat. Das heißt, daß der Betroffene die Sammlung und Heranziehung dieser Daten untersagen kann. Ich glaube, daß das ganz wichtig ist, auch im Hinblick auf den Datenverbund, der in der Versicherungswirtschaft geplant ist. Dem einzelnen ist die Möglichkeit zu bieten, über jene Daten, die über seine Person, insbesondere im Gesundheitsbereich, gesammelt werden, voll informiert zu sein.

Meine Damen und Herren! Diesen Abänderungsantrag betrachte ich als sehr wichtig, und ich begrüße es – noch einmal –, daß es eine Fünfparteieneinigung dazu gegeben hat.

Ich möchte aber auch zum zweiten wichtigen Gesetz, zum Bundesstatistikgesetz, das wir heute behandeln, etwas sagen. Ich betrachte dieses Bundesstatistikgesetz 2000 als einen Meilenstein. Wir mußten in den letzten Jahren beobachten, daß sich die politischen Entscheidungsträger von der amtlichen Statistik in Österreich immer mehr distanziert haben. Sie haben keine klaren Vorstellungen über die Weiterentwicklung der Bundesstatistik in Österreich dargelegt, sondern haben das Österreichische Statistische Zentralamt, so habe ich den Eindruck, allein gelassen und es einer heftigen Kritik, auch von seiten der Medien, ausgesetzt. Ich begrüße es daher, daß es in den letzten neun Monaten im Rahmen einer sehr konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Statistischen Zentralamt, mit dem Bundeskanzleramt, aber auch mit den im Parlament vertretenen Abgeordneten gelungen ist, neue Perspektiven für die Statistik in Österreich zu erarbeiten und festzulegen.

Lassen Sie mich diese neuen Perspektiven ganz kurz an fünf konkreten Punkten darstellen und skizzieren.

Erster Punkt: Das ist etwas sehr Wesentliches, auch wenn Herr Abgeordneter Kier gemeint hat, man hätte die amtliche Statistik privatisieren sollen. Ich sage dazu eindeutig nein. Wir wollen die Bundesstatistik und die amtliche Statistik in Österreich nicht privatisiert haben, aber wir wollen durch die Schaffung einer Bundesanstalt, die die amtliche Statistik zu besorgen hat, einen weitgehenden Selbständigkeitsbereich für die amtliche Statistik schaffen. Wir schaffen daher eine neue Bundesanstalt "Statistik Österreich", wie ihr Name lautet. Es ist eine unabhängige, selbständige, in organisatorischer, finanzieller und personeller Hinsicht weitgehend eigenen Entscheidungen überlassene Bundesanstalt, die allerdings – und das ist für mich ganz wichtig – dem Bundeskanzler und dem zuständigen Bundesminister unterstellt ist. Die Verantwortung für die amtliche Statistik bleibt daher weiterhin bei der Bundesregierung, beim Bundeskanzler und bei den zuständigen Bundesministern. Das ist ganz wichtig: Die amtliche Statistik darf nicht pri


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