Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 187

dem Schutz der Abgeordneten aussieht, nur zu hören bekam: Der Herr Präsident hat gesagt, das ist zu tolerieren. – Dieses Verhalten, Herr Präsident, bezeichne ich als entlarvend! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Fischer: Ist das alles, was Ihnen zum Thema Faschismus einfällt?)

Jetzt komme ich zurück zum Thema. (Abg. Dr. Fischer: ... freiheitlichen Obmann sagen müssen, wenn Ihnen zum Faschismus nichts anderes einfällt!) Ich kann mich da nur dem früheren ÖVP-Abgeordneten Otto Keimel anschließen, der immerhin Präsident einer der größten Organisationen Österreichs, nämlich des Kameradschaftsbundes mit 250 000 Mitgliedern, ist und der ausdrücklich davor warnt – er wollte auch ein Gespräch mit Obmann Khol führen; ich weiß nicht, ob er es getan hat oder ob er es nur versprochen hat, das wird auch zukünftig für den Kameradschaftsbund von Interesse sein (Abg. Dr. Krüger: Herr Präsident Fischer, da sage ich nur "Kabinett ..."!) –, daß hier Schnellschüsse des Gesetzgebers gemacht werden.

Ich stelle mich hier voll hinter den Sprecher der Offiziersgesellschaft – und das sind in der Mehrheit nicht aktive Offiziere, sondern Bürger dieser Republik in großer Zahl –, Oberst Bauer, der sagt: Eine Schuldfreisprechung ist nur möglich, wenn ich in jedem einzelnen Fall – und das ist das, was notwendig ist! – prüfe, warum der Wehrmachtssoldat das gemacht hat. Was Sie aber wollen, meine Damen und Herren, ist nichts anderes als eine Beschäftigungspolitik für arbeitslose linke Historiker und für bestimmte Institute! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Nicht umsonst hat sich bereits Minister Einem bereit erklärt, da etwas zu finanzieren! (Abg. Dr. Mertel: Armseliger Mensch!) Der "TATblatt"-Finanzierer ist auch hier bereit, weiter solche Pseudo-Urteile zu finanzieren. Es sind keine Juristen, die hier urteilen. Hier sollen arbeitslose linke Historiker finanziert werden und nichts anderes! (Abg. Dr. Mertel: Ein Wicht! Ein armer Wicht!) Hier geht es nicht um Gerechtigkeit, hier geht es um Reklame, um Propaganda! Und den Grünen geht es darum, einige linke Sozialisten ins grüne Lager zu ziehen, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Mertel: Ein armer Wicht! – Abg. Dr. Fischer: Steht alles im Protokoll, was Ihnen zum Thema Faschismus einfällt! – Ruf bei den Freiheitlichen: Auch die Zwischenrufe! – Abg. Dr. Fischer: Da ist Klarheit notwendig! Da ist Klarheit dringend notwendig!)

20.58

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Ruf: Aber dieses Protokoll muß man sich dann schon ansehen! – Abg. Dr. Ofner: In jeder Hinsicht! In jeder Hinsicht muß man sich dieses Protokoll ansehen!)

20.58

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! (Weitere Zwischenrufe. – Präsident Dr. Brauneder gibt das Glockenzeichen.) Ich möchte mich nur ganz kurz dem Aktienrückerwerbsgesetz zuwenden, und zwar vor allem deshalb, weil wir die Bedenken von Herrn Abgeordnetem Krüger nicht teilen. Es ist so, daß der Rückkauf von eigenen Aktien ohnehin mit 10 Prozent des Stammkapitals begrenzt ist und daher nicht jene Ausmaße annehmen kann, die etwa der Kurspflege dienen könnten und wie sie von Herrn Abgeordnetem Krüger vermutet werden.

Darüber hinaus ist das ein Instrument, das es auch in vielen anderen Staaten gibt, und es ist noch keine Wirtschaft daran zugrunde gegangen, daß es solche leistungsbezogenen Möglichkeiten für Vorsitzende oder für Vorstände in Unternehmen gibt. Daher, meine Damen und Herren, werden wir dieser Materie selbstverständlich unsere Zustimmung geben.

Wir werden aber auch jenem Entschließungsantrag zustimmen, der sich auf die Rehabilitierung der Deserteure aus der Wehrmacht bezieht, denn dieser Entschließungsantrag will drei Dinge: Er möchte eine historische Aufarbeitung der Verurteilungen von Österreichern durch die nationalsozialistische Militärgerichtsbarkeit erreichen, er möchte nach Vorliegen der Forschungsergebnisse die Herbeiführung von Gerichtsbeschlüssen im Sinne des § 4 des Aufhebungs- und Einstellungsgesetzes und nach Möglichkeit eine Verständigung der Hinterbliebenen.


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