Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 15

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Frau Abgeordnete! Es hat in der Europäischen Union anläßlich der Agenda-2000-Beschlußfassung eine heftige Auseinandersetzung gegeben. Zwei Modelle sind einander gegenübergestanden: einerseits das Modell der zeitlichen Degression, das heißt, des zeitlichen Abbaus von Förderungen, andererseits ein Modell, europaweite Größenstaffelung einzuführen. Beide Modelle haben keine Mehrheit gefunden.

Als Kompromiß liegt daher derzeit der Artikel 4 vor. Dieser besagt, daß die Mitgliedstaaten die Beträge der Zahlungen staffeln können, wenn entweder die Anzahl der Arbeitskräfte eines Betriebes, ausgedrückt in Jahresarbeitseinheiten, während dieses Kalenderjahres unterhalb einer von den Mitgliedsstaaten festzulegenden Grenze liegt und/oder der Gesamtwohlstand eines Betriebes, ausgedrückt in Form eines Standarddeckungsbeitrages, je nach mittlerer Situation einer bestimmten Region oder einer kleineren geographischen Einheit während dieses Kalenderjahres über einer von den Mitgliedsstaaten festzulegenden Grenze liegt und/oder die Gesamtbeträge der Zahlungen im Rahmen der Stützungsregelungen für ein Kalenderjahr eine von den Mitgliedsstaaten festzusetzende Grenze überschreiten.

Eine Entscheidung über die Anwendung des Artikels 4 in Österreich ist nicht gefallen. Bei der Diskussion ist aus meiner Sicht festzuhalten, daß wir dabei folgendes zu berücksichtigen haben:

Erstens die Ziele der Maßnahmen, wobei ich festhalte, daß es sich hier bei der Diskussion immer nur um die Marktordnungsprämien der Europäischen Union handelt.

Zweitens die Frage der Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Vergleich. Hier möchte ich darauf hinweisen, daß beispielsweise der deutsche Landwirtschaftsminister Funke erklärt hat, daß Deutschland Artikel 4 nicht anwenden wird, weil er die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Betriebe nicht schwächen möchte.

Wir müssen – drittens – auch andere Aspekte berücksichtigen wie beispielsweise Steuerprogression bei nichtbuchführenden Betrieben respektive die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in der Landwirtschaft.

Aber nochmals: Eine Entscheidung über die Anwendung des Artikels 4 ist in Österreich nicht gefallen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wünschen Sie eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete? – Bitte.

Abgeordnete Sophie Bauer (SPÖ): Herr Bundesminister! Wie schätzen Sie die Wettbewerbsmöglichkeit der österreichischen Bauern ein?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Frau Abgeordnete! Nach objektiven Kriterien – ich denke dabei etwa an die Betriebsgröße oder an natürliche Benachteiligungen, sprich Berggebiete – ist die österreichische Landwirtschaft im Vergleich zu großen Staaten nicht in dem Ausmaß wettbewerbsfähig. Aber in der Betriebsgröße alleine sehe ich nicht das Kriterium der Wettbewerbsfähigkeit, sondern ich sehe es vor allem auch in der Frage der Qualität der Produkte und in der Fähigkeit, diese Qualität der Produkte zu vermarkten.

So gesehen braucht Österreich hinsichtlich der Qualität der Produkte dann keinen Vergleich zu scheuen, wenn wir immer mehr Konsumenten davon überzeugen, unsere hochqualitativen Produkte zu kaufen. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Koller, bitte.

Abgeordneter Franz Koller (Freiheitliche): Die Milchquoten sind bei der Agenda mitverhandelt worden. Herr Minister! Warum müssen die heimischen Milchbauern pro Kilogramm überlieferter Milch 69,65 Pfennig Superabgabe bezahlen, wie die Strafzahlung verfeinert genannt wird, wäh


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