Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 210

ben die Montanbehörden Organe des antragstellenden Trägers der Unfallversicherung beizuziehen. Die Montanbehörden haben binnen zwei Wochen nach Einlangen des Antrages des Trägers der Unfallversicherung den Zeitpunkt der Besichtigung festzusetzen.

5. Zur Unterstützung des Informationsflusses sind alle Vormerkungen automationsunterstützt durchzuführen und sind Auszüge daraus automationsunterstützt herzustellen.

6. Es ist Vorsorge zu treffen, daß für den Fall einer Katastrophe im Bergbau – ähnlich der von Lassing – alle notwendigen Einsatzmaßnahmen sichergestellt werden beziehungsweise der Einsatz verschiedener Rettungskräfte durch eine klare Kompetenzzuteilung bestmöglich aufeinander abgestimmt wird. Für einen solchen Fall ist die Einsatzleitung auch mit einem Notverordnungsrecht auszustatten, das die teilweise Außerkraftsetzung der Straßenverkehrsordnung oder die Festlegung von Sperrgebieten ermöglicht.

7. Alle aufgrund älterer oder nicht mehr existierender Gesetze obsolet gewordenen Verordnungen im Bereich des Bergrechts sind auf den neuesten Stand zu bringen beziehungsweise als Gesetze neu zu verabschieden.

8. Über die Verfügbarkeit von Geräten und Sachverständigen sind Dateien herzustellen.

9. Es ist eine automationsunterstützte Führung des Bergbaukartenwerkes der untertägigen Grubenbaue vorzuschreiben.

10. Es ist eine Ausbildungseinheit für Unfall- und Katastrophenmanagement im Bergbau und in bergbauähnlichen Bereichen zu schaffen."

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. – Bitte.

21.31

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister, ich erlaube mir einen Nachtrag zur gestrigen Debatte über das MinroG. Sie haben sinngemäß gemeint, ich hätte das Mineralrohstoffgesetz zwar mitbeschlossen, würde aber jetzt die Vollziehbarkeit bezweifeln. – Das stimmt nicht, denn in der Anfrage, die gestern verhandelt wurde, heißt es schon in der Präambel – ich zitiere –:

"In der festen Überzeugung, daß mit gutem Willen aller Beteiligten das neue Mineralrohstoffgesetz in der Administration vollziehbar ist, richten die unterzeichneten Abgeordneten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten nachstehende Anfrage." – Zitatende.

Die Geschäftsordnung hat mir gestern keine Gelegenheit zu dieser Replik gegeben, weil das bei einer Anfragebesprechung nicht möglich ist.

Meine Damen und Herren! Diese Novelle zum MinroG ist rechtspolitisch äußerst problematisch, damit hat Kollege Peter ganz recht! Wir korrigieren, wir reformieren die Entscheidung eines Höchstgerichtes mit Zweidrittelmehrheit – und das rückwirkend. Dafür gibt es kaum einen Präzedenzfall, und das darf natürlich nicht Schule machen. Das ist ein Ausnahmefall! Ich bin grundsätzlich für das Primat der Politik, trotzdem dürfen Höchstgerichtsentscheidungen natürlich nicht der Beliebigkeit verfallen. Daß in dieser Frage Oppositionsparteien wie die FPÖ und die Grünen, die sehr verfassungs- und grundrechtssensibel sind, mit im Boot sind, ist daher sehr wichtig und sehr positiv.

Kurz noch vom Formalen zum Inhaltlichen. Diese Novelle ermöglicht die Bergung von Toten und Vermißten bei Bergunfällen. Es ist eine Regelung für die Zukunft, es werden auch in Zukunft – leider! – Unfälle passieren, aber auch eine Regelung für Lassing. Und natürlich ist – darüber braucht man nicht herumzureden – Lassing der Anlaß für diese Gesetzesnovelle.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite