Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 102

14.38

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch folgenden Antrag zur vorliegenden Regierungsvorlage einbringen.

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Mag. Haupt zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz geändert wird (1857 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (2018 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Nach Z 11 wird folgende Z 11a eingefügt:

"11a, § 36 Abs. 2 Z 2 lautet:

‚2. Erklärung des behinderten Menschen, daß das Kraftfahrzeug überwiegend für seine persönliche Beförderung benützt wird.‘"

*****

Es geht uns darum, wie vorhin schon ausgeführt, daß Behinderte, die ein Kraftfahrzeug selbst nicht lenken können, in den gleichen Genuß einer Förderung kommen wie jene Behinderte, die ein Kraftfahrzeug für sich selbst ankaufen.

Ich möchte aber in meiner kargen Restredezeit der Kollegin Klara Motter für ihren weiteren Lebensweg ebenfalls alles Gute wünschen und mich persönlich für die gute Zusammenarbeit bedanken. Auch nach unserer Trennung und der Beendigung der gemeinsamen Arbeit haben wir noch sehr viele gemeinsame Initiativen gesetzt. Ich danke dir insbesondere dafür, daß du dich im Rahmen des Tierschutzes so erfolgreich eingesetzt hast! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.39

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Hostasch. – Bitte.

14.39

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren! Sie haben in dieser Woche schon ein wichtiges Gesetz beschlossen, bei dem es darum gegangen ist, Menschen vor unseriöser Geschäftemacherei zu schützen. Umso wichtiger ist es, das auch bei Menschen zu tun, die Behinderungen haben, und daher halte ich es für so wichtig, daß es mit sehr großer Unterstützung des Österreichischen Blindenverbandes gelungen ist, zu dieser Legaldefinition zu kommen, die heute zur Beschlußfassung vorliegt.

Ich möchte mich hier auch ausdrücklich bei Herrn Präsidenten Martini für die Informationen, für das Wissen und das Engagement, das durch ihn und seine Kollegen und Kolleginnen eingebracht wurde, bedanken. Ich bedaure, daß er nicht wieder als Präsident zur Verfügung steht, aber bin überzeugt davon, daß mit Herrn Professor Guggenberger weiterhin eine sehr gute Zusammenarbeit im Interesse der stark Sehbehinderten und Blinden möglich sein wird.

Es ist die Frage der Prüfung und des Nachvollziehens der Qualität der Blindenführhunde angesprochen worden. Ich darf Sie auf den § 39a Abs. 4 verweisen, in dem durch Richtlinie meines Ressorts dieses Thema angesprochen wird, und ich möchte weiters darauf verweisen, daß nach Einsicht unseres Ressorts die Prüfungskommission, die der Österreichische Blindenverband eingerichtet hat, eine gute und geeignete Institution ist, die Qualitätssicherung zu beurteilen und auch vorzunehmen.


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