Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 107

nen wir uns bei der Bewertung dieses Gesetzes auf das Wort "Durchbruch" einigen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Trinkl: Neuland!)

Ich bin davon überzeugt, daß mit diesem Gesetz erstmals eine rechtliche Grundlage für die Möglichkeit eines Abschlusses eines Kollektivvertrages für ständige freie Mitarbeiter in Medienunternehmen gefunden werden konnte und daß damit auch eine normative Wirkung von Kollektivvertragsbestimmungen sichergestellt ist. Es ist erstmalig, daß arbeitnehmerähnliche Situationen auch in die Schutzbestimmungen des Kollektivvertrages und seiner Wirkungen einbezogen werden können.

Ich gebe zu, wir betreten Neuland, aber ein ganz wichtiges Neuland, weil wir wissen, daß sich die Arbeitswelt in sehr vielfältigen Formen weiterentwickelt. Wir müssen also auch dafür Sorge tragen, daß einigermaßen gleichwertige Rahmenbedingungen und Schutzbestimmungen bestehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Wenn hier der Eindruck erweckt wird, daß sich freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus freien Stücken für diese Tätigkeit entscheiden, und auf Journalisten verwiesen wird, so muß ich dazu sagen, daß das für einige stimmen mag. Ich kenne aber eigentlich mehr Menschen, die statt freie Mitarbeiter lieber in einem Angestelltenverhältnis wären, um hinsichtlich arbeitsrechtlicher Bestimmungen so abgesichert zu sein, wie es selbst gewünscht wird.

Daher ist es ganz wichtig, daß auch für jene, die sich – sei es freiwillig oder sei es unfreiwillig – in einer anderen Rechtssituation befinden, ein kollektivvertraglicher Schutz erreicht werden konnte.

Ich möchte mich daher dafür bedanken, daß wir diese Entscheidung nun gemeinsam treffen können. (Beifall bei der SPÖ.)

14.57

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Frau Bundesministerin, für Ihre Ausführungen.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Da wir kein Schlußwort des Herrn Berichterstatters haben, kommen wir zur Abstimmung, und ich bitte, zu diesem Zweck die Plätze einzunehmen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2020 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben möchten, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit und daher angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

So Sie auch in dritter Lesung zustimmen wollen, bitte ich gleichfalls um ein entsprechendes Zeichen. – Auch dies ist stimmeneinhellig der Fall. Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.

20. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1145/A der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (2021 der Beilagen)


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