Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 143

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte, Sie haben das Wort. (Ruf bei den Freiheitlichen – zur Abg. Dr. Fekter –: Maria, da siehst du, was man aus dem Thema machen kann!)

19.03

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Nach dem kurzen Abschweifen des Herrn Abgeordneten Schweitzer, offenbar getragen von der Sorge um die anonymen Sparbücher der FPÖ-Burgenland für Sozialfonds und dergleichen (Zwischenrufe der Freiheitlichen), zurück zum eigentlichen Thema, dem Maklergesetz (Beifall des Abg. Mag. Guggenberger ) , in dem es um die Zusammenfassung jener gesetzlichen Grundlagen geht, die für die Maklerberufe so wesentlich sind und die jetzt Gott sei Dank endlich in einer einheitlichen Materie zusammengefaßt worden sind. Wir halten dieses Vorgehen für sinnvoll und für notwendig und stehen dem daher auch zustimmend gegenüber.

Ich möchte aber, da von Frau Abgeordneter Fekter und Herrn Abgeordnetem Fuhrmann auf den Inhalt dieses Gesetzes bereits eingegangen wurde, insbesondere den politischen Hintergrund des Zustandekommens ein wenig mehr ausleuchten, da dieser Hintergrund – das weiß auch Abgeordneter Schweitzer – besonders von berufsspezifischen Interessen geprägt war.

Ich möchte als Beispiel die Provisionsregelungen für Immobilienmakler herausgreifen, insbesondere die Höhe der Provisionen, die gerade bei befristeten Mietverträgen finanziell besonders stark zu Buche schlagen, da – um das hier noch einmal zu wiederholen – das 3. Wohnrechtsänderungsgesetz nicht, wie ursprünglich beabsichtigt, dazu geführt hat, daß es mehr unbefristete Mietverträge gibt, sondern, ganz im Gegenteil, zu sehr vielen befristeten Mietverträgen geführt hat. Und je kürzer die Laufzeit der befristeten Mietverträge ist, desto stärker schlagen die Provisionen zu Buche.

Das hat auch Herr Abgeordneter Schöll durchaus richtig erkannt und hat deshalb am 31. Jänner 1996 einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem er eine Reduktion der Maklerprovisionen auf europäisches Niveau gefordert hat. Er hat diesen Antrag am 29. März 1996 leider zurückgezogen und ihn durch einen doch sehr standespolitisch motivierten ersetzt, sodaß die Diskussion über dieses wichtige Thema ein wenig zu kurz gekommen ist. Ich bin daher froh darüber, daß Herr Abgeordneter Fuhrmann diese Diskussion angeschnitten hat. Die Liberalen wollen mit dem Entschließungsantrag, wie Sie, Herr Abgeordneter Fuhrmann, richtig gesagt haben, nur einen ganz kleinen Bereich herausgreifen, denn, Sie wissen das ja: Je größer die Bereiche sind, umso größer ist die Möglichkeit, Unstimmigkeiten hinsichtlich der Vorstellungen zu haben.

Ich möchte Ihnen gegenüber folgendes nicht verschweigen: Wenn von Ihrer Seite wirklich Bereitschaft besteht, betreffend Immobilienmaklerverordnung in eine Diskussion einzutreten und mehr und Umfassenderes zu lösen, dann sind wir gerne bereit, diesen Antrag zurückzuziehen, um einer allfälligen Verhandlung nicht vorzugreifen. (Abg. Dr. Fuhrmann: Das ist gescheit!) Vielleicht ist schon der 22. oder 23. Mai ein guter Termin, zu dem man einen diesbezüglichen Entschließungsantrag ein paar wesentliche Schritte vorangebracht hat. Wenn das der Fall ist, dann werde ich das sehr gerne tun. (Abg. Dr. Fuhrmann: Reden wir darüber, ziehen Sie ihn zurück!)

Ich möchte aber festhalten, daß wir in unserem Entschließungsantrag – das wird auch in den Verhandlungen dann ein wesentlicher Punkt sein – davon ausgehen, daß grundsätzlich vom Auftraggeber die Provision zu zahlen sein wird und nicht, wie das im Antrag des Herrn Abgeordneten Schöll verlangt wird, sowohl vom Auftraggeber als auch von jenem, an den die Wohnung vermittelt werden soll. Und wir sind durchaus überzeugt davon, daß es gerechtfertigt ist, auch in diesem Bereich jene durchschnittlichen Verhältnisse zum Maßstab, zur Orientierung in Österreich zu nehmen, die in anderen europäischen Staaten für die Immobilienmakler gelten. Da ist Österreich sehr weit voraus, und zwar zum Nachteil jener, die die Provisionen zu zahlen


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