Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 148

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Aus der Sicht des Konsumentenschutzes freue ich mich, daß es im Ausschuß gelungen ist, die bereits erwähnten Verbesserungen für Verbraucher zu erreichen, nämlich daß das Rücktrittsrecht eine Woche lang gilt, analog zu den Bestimmungen im Konsumentenschutzgesetz. In diesem Punkt, meine ich, sollte es generell analoge Regelungen für vergleichbare Situationen geben.

Ich finde es auch richtig und gut, daß das Rücktrittsrecht keiner betragsmäßigen Beschränkung unterliegt, denn der ursprünglich vorgesehene Betrag von 3 Millionen Schilling wäre meines Erachtens tatsächlich ein sehr willkürlich festgelegter Betrag gewesen. Auch aus grundsätzlichen Überlegungen halte ich es in Wirklichkeit für nicht nachvollziehbar.

Abschließend möchte ich auch an den Herrn Minister appellieren, in Diskussionen mit dem Wirtschaftsminister bezüglich der Immobilienmaklerverordnung und der Provisionsregelung, die in dieser Verordnung erfolgen soll, einzutreten. Grundsätzlich meine ich aber, daß dieses Gesetz eine sehr gute Basis dafür ist, das Rechtsverhältnis zwischen Maklern und Kunden zu regeln, vor allem wird es aber auch die Position des Konsumenten bei Konflikten stärken. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.28

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schöll. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Dr. Khol: Der Schöll weiß, wovon er spricht! – Abg. Mag. Guggenberger: Der einzige, weil er hat das Gesetz gemacht! – Abg. Dr. Khol: Ein sehr erfolgreicher Mann!)

19.28

Abgeordneter Hans Schöll (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich zunächst auf die Ausführungen der Damen und Herren Vorredner ein bißchen eingehe.

Frau Kollegin Fekter hat zu Recht gesagt, es wird mit diesem Gesetz gelingen, das Mißtrauen auf dem Markt etwas abzubauen. – Dem kann ich mich durchaus anschließen. Ich hoffe, daß durch diese Gesetzesregelung das Vertrauen zwischen den Konsumenten und den betroffenen Berufsständen von nun an etwas größer wird.

Es ist schon erwähnt worden, daß verschiedene Makler hier behandelt werden, einige jedoch nicht – ich führe das als Kuriosität an –: das sind die Schiffsmakler, die Heiratsvermittler oder die Arbeitsvermittler, die man natürlich auch hätte einbauen können, wenn man hiemit erstmalig ein solch umfassendes Werk schafft, das bei den Maklern praktisch bis in die Monarchie zurückreicht. Es greift bis zur Regierung Kaiser Franz Josephs II zurück, als schon von Privatgeschäftsvermittlung, Hofagenten und Privatgeschäftskanzleien die Rede war. Diese Geschäfte gingen bis ins Jahr 1847 weiter, als die Konzessionspflicht für diesen Berufsstand eingeführt wurde, und bis 1925: Einbeziehung in die Gewerbeordnung, 1932: der Lokalbedarf, dieser ist dann wieder gefallen, und letztendlich hat die Gewerbeordnung 1973 gewisse Regelungen für diesen Berufsstand gebracht.

Versicherungsmakler sind davon auch Betroffene. Wie ich es bereits im Justizausschuß gesagt habe, kann ich mich mit dem, was diesem Berufsstand jetzt damit möglicherweise angetan oder beschert wird, nicht ganz abfinden. Wir können es ganz deutlich aussprechen: Hier geht es um die Folgeprovisionen. Diese sind aber, wenn auch in einer Ausschußbemerkung darauf Bezug genommen wird, zu wenig ernsthaft und sicher geregelt. Sie müssen sich vor Augen führen, daß es dieser Berufsstand mit übermächtigen Konkurrenten zu tun hat, nämlich mit Multis, mit diversen Versicherern und selbstverständlich auch mit EU-Versicherern, denn diese werden auch auf unseren Markt hereindrängen. Und da wäre es gut, wenn man bezüglich der Folgeprovisionen konkrete Regelungen, wie sie bisher üblich waren, beibehält.

Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:


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