Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 152

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wir alle kennen die typischen Praktiken bei Immobiliengeschäften, die vor allem dadurch gekennzeichnet sind, daß Immobilienmakler Besichtigungstermine vereinbaren, zu denen mehrere Wohnungssuchende gleichzeitig eingeladen werden, und in dieser Situation werden sie gedrängt, ein Angebot sehr schnell zu unterfertigen, ohne sich wirklich über die Vor- und Nachteile dieses Mietobjektes informieren zu können.

Ich halte daher die vorgesehene Regelung, nämlich die Ausdehnung auf ein siebentägiges Rücktrittsrecht, um dieser Gefahr der Überrumpelung, der Mieter täglich ausgesetzt sind, hintanzuhalten, für sehr positiv.

Der zweite Punkt, den ich kurz anschneiden möchte, weil er natürlich mit dem Maklergesetz in einem Zusammenhang steht, aber nicht konkret in den Ressortbereich fällt, ist die Maklerverordnung. Kollege Schöll hat sozusagen bedauert, daß das nicht in einem diskutiert werden konnte. – Ich halte es aufgrund dieser positiven Maßnahmen im Maklergesetz für sehr gut, daß wir dieses Gesetz verabschieden, und betrachte es eher als Verzögerungstaktik, auf die Verordnung zu warten. Ich möchte, was den Entwurf zu einer Maklerverordnung betrifft, doch festhalten – im Unterschied zum Kollegen Schöll, der hier mit eigenartigen Listen arbeitet –, daß es im internationalen Vergleich nirgendwo in Europa so hohe Maklerprovisionen gibt, wie das in Österreich der Fall ist.

Diese Liste, von der er gesprochen hat und die angeblich international anerkannt ist, weist zwar Provisionsvolumen auf, geht aber davon aus, daß es sich um Provisionen handelt, die die Vermieter oder Eigentümer zu zahlen haben. Unser Anliegen ist es, zu einer klaren Einschränkung der Provisionen im Bereich der Wohnungssuchenden, der zukünftigen Mieter zu kommen. Diese Liste ist keine adäquate Unterlage und entspricht auch nicht den Tatsachen.

In Wien beträgt die Maklerprovision bei einer durchschnittlichen Bruttomiete von 9 000 S, Betriebskosten und Mehrwertsteuer inklusive, 27 000 S. In Helsinki beträgt die durchschnittliche Provision rund 8 000 S, und in Zürich rund 6 000 S. Diese Zahlen beweisen, daß die von ihnen genannte Liste nicht stimmt.

Ich betone daher in diesem Zusammenhang, daß uns dieser Entwurf – und da wende ich mich konkret an den Kollegen Schwimmer –, der wieder Maklerprovisionen von drei Bruttomonatsmieten vorsieht, keinen Schritt in Richtung Senkung dieser Provisionen weiterbringen würde.

Er geht sogar noch einen Schritt weiter: Er spricht von Mindestprovisionen in Höhe von 8 000 S. Das wäre im Bereich von Substandardwohnungen eine hundertprozentige Verteuerung, sogar zum derzeitigen Stand. Aus diesem Grund stimmen wir der Verordnung in dieser Form nicht zu.

Abschließend: Dieser Gesetzesvorschlag schließt eine Rechtslücke und enthält sehr viele positive und konsumentenfreundliche Bestimmungen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.46

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort ist nunmehr Herr Abgeordneter Dr. Graf gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.46

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! In aller gebotenen Kürze, aufgrund der wenigen Redezeit, die uns noch zur Verfügung steht, möchte ich mich namens unserer Fraktion bei Ihnen, Herr Minister, dafür bedanken, daß Sie offensichtlich der einzige Minister sind, der in seinem Fachbereich in der Lage ist, einen Konsens herbeizuführen. Für Ihre diesbezügliche Mühe sei Ihnen auch einmal vom Rednerpult aus Dank gesagt.

Es gibt jedoch einige Punkte, die meines Erachtens einer Präzisierung bedürfen. Der Kern der Novelle oder des Gesetzes ist sicherlich gut gemeint, aber manchmal wurde etwas übers Ziel geschossen. Meines Erachtens sollte auch der Konsumentenschutz gewisse Grenzen haben. Schließlich gibt es auch den schutzwürdigen Makler, wenn das auch vielleicht bei dem einen


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite