Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 118

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Ich zitiere: Der Internationale Währungsfonds nannte in seiner diesjährigen Österreich-Prüfung das Konsolidierungsprogramm ebenso mutig wie unausweichlich und empfahl diesen österreichischen Weg der Einbeziehung der Sozialpartner – das schmerzt besonders – und der Zusammenarbeit mit den Gebietskörperschaften als beispielgebend für die internationale Staatengemeinschaft.

Meine Damen und Herren! Ich komme zum Schluß. Wie ist die Situation? Die Anfragebesprechung ist unnötig – sie bleibt erfolglos. Sie haben es halt wieder einmal probiert, sind gescheitert. Ein abschließender Tip von mir: Überlegen Sie sich in nächster Zeit besser, welche Anfragen Sie erstens stellen und welche Beantwortungen Sie zweitens zur Diskussion stellen! (Beifall bei der SPÖ.)

16.24

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Stadler gemeldet. – Die Bestimmungen sind bekannt.

16.24

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Mein Vorredner nötigt mich mit seiner Behauptung, ich hätte hinsichtlich der Pension des Bundeskanzlers die Unwahrheit gesagt, zu einer tatsächlichen Berichtigung.

Im Rechnungshofbericht über Wahrnehmungen betreffend die Gebarung der Österreichischen Länderbank AG Wien vom 7. 11. 1989 wird auf Seite 4 zur Abfertigung und Pension des Bundeskanzlers wie folgt Stellung genommen – ich zitiere –:

Der scheidende Generaldirektor gab allerdings am 12. 9. 1984 die Erklärung ab, für die Dauer seiner Mitgliedschaft zu einer österreichischen Bundesregierung die Auszahlung seiner ihm vertraglich zustehenden Abfertigung gegen Valorisierung laut den sonstigen Bestimmungen des Dienstvertrages zu stunden und für diese Zeit die ihm zustehenden Pensionsansprüche nicht zu begehren. – Zitatende.

Die Auszahlung des Abfertigungsbetrages erfolgte am 23. August 1985 unter entsprechender Valorisierung. Es wurde ein Betrag von rund 4 Millionen Schilling genannt.

Hinsichtlich der Pensionsbezüge geht aus dem Dienstvertrag unter Punkt 10 hervor, daß der Herr Bundeskanzler anläßlich seines Ausscheidens aus der Länderbank einen Anspruch auf einen lebenslänglichen – lebenslänglichen! – Ruhebezug in der Höhe des 16fachen monatlichen Gehaltes erwirbt und dieser Ruhebezug ihm ausbezahlt wird, wenn auch daneben etwaige gesetzliche Pensionsansprüche gewährt werden.

Das ist nachzulesen im Rechnungshofbericht und in seinem Dienstvertrag. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.26

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Helmut Peter. Er hat das Wort.

Über die Praxis bei den tatsächlichen Berichtigungen werden wir, um einheitliche Handhabe herzustellen, in der nächsten Präsidialsitzung sprechen. – Bitte, Kollege Peter.

16.26

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es gehört wohl zu einem der wesentlichsten Rechte von uns Parlamentariern, daß wir Anfragebeantwortungen, die wir bekommen, hier im Parlament besprechen dürfen. An diesem Recht müssen und wollen wir festhalten.

Ich sehe nur nicht den Sinn ein, wieso wir hier über eine Person, nämlich über Dkfm. Ulrich Stacher, diskutieren, die die wenigsten von uns kennen. Meine Damen und Herren! Ich kann nicht beurteilen, ob Dkfm. Stacher ein tüchtiger oder ein weniger tüchtiger Mensch ist. Ich muß davon ausgehen, daß er, wenn der Herr Bundeskanzler ihn mit einem Sondervertrag versieht,


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