Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 15

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Bürgerinitiative Nr. 2 betreffend ein Bundesgesetz über ein umfassendes Verbot von Anti-Personen-Minen (Verbot von Erzeugung, Lagerung, Beschaffung, Einsatz, Handel, Aus-, Ein- und Durchfuhr);

Justizausschuß:

Petition Nr. 11 betreffend "Abschaffung des § 188 des StGB", überreicht von der Abgeordneten Hannelore Buder,

Bürgerinitiative Nr. 3 betreffend die rechtliche und soziale Gleichstellung homosexueller Menschen;

Umweltausschuß:

Petition Nr. 5 gegen Änderungen des Abfallwirtschaftsgesetzes und des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger, überreicht von der Abgeordneten Theresia Haidlmayr;

Verfassungsausschuß:

Petition Nr. 7 betreffend Aufhebung des Fahrverbotes für Fahrräder auf Forststraßen, überreicht von der Abgeordneten Brunhilde Fuchs,

Petition Nr. 9 betreffend Aufhebung des Fahrverbotes für Fahrräder auf Forststraßen, überreicht von den Abgeordneten Mag. Johann Maier, Rudolf Anschober und Mag. Helmut Peter;

2. Zuweisung in dieser Sitzung:

Gesundheitsausschuß:

Bericht der Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz zur Lage der Verbraucher 1995 (III-38 der Beilagen).

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters gebe ich bekannt, daß das Verlangen auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zurückgezogen wurde.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3 sowie 4 bis 9 der heutigen Tagesordnung jeweils zusammenzufassen. Werden dagegen Einwendungen erhoben? – Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so vorgehen.

Ankündigung einer dringlichen Anfrage

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe bekannt, daß Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer das Verlangen gestellt hat, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage an den Herrn Bundeskanzler betreffend umfassenden Privilegienabbau dringlich zu behandeln.

Da dieses Verlangen darauf gerichtet ist, die dringliche Behandlung zum frühestmöglichen Zeitpunkt durchzuführen, wird im Sinne der Bestimmungen des § 93 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Beginn der dringlichen Behandlung dieser Anfrage mit 16 Uhr anberaumt.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.


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