Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 209

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lage zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen hat.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluß des vorliegenden Staatsvertrages, dessen Artikel 1, 2, 4 bis 10 sowie 12 und 13 verfassungsändernd sind, samt Anlagen in 86 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Mit Rücksicht auf die erwähnten verfassungsändernden Bestimmungen stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Zahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für die Genehmigung des Staatsvertrages samt Anlagen aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Diese Zustimmung erfolgt einstimmig . Ich stelle die einstimmige Annahme fest.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, im Sinne des Art. 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes zu beschließen, daß die Kundmachung der Anlagen 1 bis 24 dieses Staatsvertrages dadurch zu erfolgen hat, daß sie für die Dauer der Geltung des Vertrages zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden wie folgt aufgelegt werden:

a) alle genannten Anlagen beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in Wien,

b) die Anlagen 1 bis 4 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung und bei den Vermessungsämtern Feldbach und Leibnitz,

c) die Anlagen 5 bis 20 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung und beim Vermessungsamt Leibnitz und

d) die Anlagen 21 bis 24 beim Amt der Kärntner Landesregierung und beim Vermessungsamt Völkermarkt.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 153 der Beilagen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst die Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Die Zustimmung erfolgt einstimmig.

Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch hier kann ich die einstimmige Annahme feststellen, wobei ich ausdrücklich darauf hinweise, daß die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit gegeben ist. (Ergänzung; siehe auch 36. Sitzung)

Die Tagesordnung ist erschöpft.


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